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el naila20.2.2017 - +++ Nächtliche „Güllekur“ kein Fall für die Polizei +++

Frankenwald. Viel Aufregung um fast nichts - der nächtliche Besuch eines 26jährigen in der Nacht zum Sonntag bei einem Landwirtschaftsanwesen im Frankenwald hat nicht nur bei der Polizei erst für Rätselraten und dann für Schmunzeln gesorgt.

So hatte der Landwirt die Polizei alarmiert, nachdem er bemerkt hatte, dass Sonntagmorgen gegen 3 Uhr 45 eine Person in sein Stallgebäude eingedrungen war. Mitsamt der eintreffenden Polizeistreife wurde dann festgestellt, dass diese Person aus dem Stallgebäude erst zwei Plastikeimer entnommen und damit aus der naheliegenden Güllegrube Gülle herausgeschöpft hatte. Mit je einem Eimer Gülle in der Hand war der Eindringling im Schutze der Dunkelheit dann verschwunden. Da eine Überwachungskamera den nächtlichen „Besucher“ aufgezeichnet hatte, war es der Polizeistreife umgehend möglich den 26jährigen an seiner Wohnadresse aufzusuchen. Zur Überraschung der Beamten gab der Mann nun an, dass er die Gülle benötigen würde, um sich damit „einzureiben“. Für ihn wäre diese Prozedur eine ganz spezielle Entspannungspraktik. Einer der Eimer war noch mit Gülle gefüllt vorhanden. Der Inhalt des anderen Eimers war anscheinend als Einreibemittel aufgebraucht worden. Auf jeden Fall war der Mann wieder frisch geduscht und hatte alle Spuren von Gülle an sich beseitigt. Ob der 26jährige allerdings vorher einen Arzt oder Apotheker ob seiner speziellen Kur zu Rate gezogen hatte, ist den Polizisten nicht bekannt. Um nun weitere nächtliche Überraschungen zu vermeiden, wurde mit ihm vereinbart, dass beim nächsten Bedarf des speziellen „Einreibemittels“ auf jeden Fall der Landwirt vorher persönlich kontaktiert und gefragt werden sollte. Die Nailaer Polizeistreife konnte dann zufrieden ob ihres rasch aufgeklärten „Eimer-mit-Gülle-Diebstahls“ wieder abrücken. Lediglich die Uniformen der Beamten wiesen aufgrund des anhaftenden „Gülle-Duftes“ auch noch Stunden nachher auf einen ganz speziellen Einsatz hin!

 

+++ Paketzusteller ohne Arbeitszeitnachweise beanstandet +++

Naila. Von der Polizei am Freitagnachmittag in Naila kontrolliert und beanstandet wurde ein 21jähriger Berufskraftfahrer aus dem Frankenwald. Dem Paketzusteller erwartet eine Anzeige, da er weder seine mitführungspflichtigen Kontrollblätter der letzten Arbeitstage als auch die Bescheinigung seines Arbeitgebers über arbeitsfreie Tage vorzeigen konnte. Ebenso in der Verantwortung für die nicht vorzeigbaren Arbeitszeitnachweise und der fehlenden Urlaubsbescheinigung steht die Firmenleitung des Paketzustellers, als zuständiger Halter des Kleinlastwagens, weshalb dem Verantwortlichen ebenfalls eine Anzeige nach dem Fahrpersonalgesetz erwartet.

 

+++ Nailaer Polizei beanstandet Berliner Firma wegen falschem Tacho-Eintrag +++

Schwarzenbach/Wald. Eine Berliner Firma ist dieser Tage in das Visier der Nailaer Polizei geraten. Bei der Fahrzeugkontrolle stellten die Beamten nämlich fest, dass mit dem digitalen Tacho ihres Lastwagens etwas nicht stimmen konnte. Der Kennzeichen-Eintrag des Digital-Tachos enthielt ein anderes Kennzeichen, als das Kennzeichen, welches am Lastwagen angebracht war. Eine genaue Schwerlastkontrolle durch die Polizei wird deshalb erschwert oder gar unmöglich gemacht. Der für die Kalibrierung des Digital-Tachos Verantwortliche der Berliner Firma erhält deshalb eine Anzeige nach dem Fahrpersonalgesetz.

 

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