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el vpi29.10.2019- +++ Kleintransporter ohne Lenkzeitnachweis +++

A72 - Feilitzsch: Im Gegensatz zu den großen Lastwagen müssen Kleintransporter nicht mit einem Kontrollgerät zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers ausgerüstet sein.

Es reicht, dass der Fahrer seine Tätigkeiten handschriftlich in ein Formblatt einträgt. Diese Tageskontrollblätter muss der Fahrer für den Zeitraum von 28 Kalendertagen führen und bei Kontrollen vorlegen.

Dieser Pflicht konnte ein 44-jähriger Russe am Montagmittag nicht nachkommen. Er war mit seinem Kleintransporter in eine Kontrolle der Hofer Verkehrspolizei geraten. Aufzeichnungen konnte er nur für sieben Tage vorlegen. Deshalb wird Anzeige erstattet. Der Bußgeldkatalog sieht für jeden fehlenden Tag ein Bußgeld von 125 Euro vor.

 

+++ Doppelt so schnell als erlaubt +++

Hof: Vier Stunden lang hat die Verkehrspolizei am Montagabend in der Oelsnitzer Straße die Geschwindigkeit überwacht. Mit sagenhaften 109 bei zulässigen 50 km/h fuhr der Tagesschnellste, ein einheimischer Audi-Fahrer, durch die Messstelle. Ihn erwarten ein Bußgeld von gut 300 Euro, zwei Punkte in Flensburg und zwei Monate Fahrverbot.

 

+++ Haftbefehl vollzogen +++

Hof: Eine 39-jährige Dame aus Thüringen kam am Montagabend zur Dienststelle der Verkehrspolizei, um ihren ab Abend sichergestellten PKW wieder abzuholen.

Vor Aushändigung der zum Fahrzeug gehörenden Dokumente überprüften die Beamten die Dame im Fahndungscomputer. Dabei stellten sie fest, dass gegen sie ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Coburg bestand.

Die Straftäterin wurde verhaftet und am Dienstag in die JVA Bamberg verbracht. Dort wird sie ihre vier Monate Freiheitsstrafe absitzen müssen.



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