Anzeige

el hof21.8.2020 - +++ Erfolgreicher „Griff ins Klo“ +++

HOF. Den wortwörtlichen „Griff ins Klo“ vollzog am Donnerstagabend ein Beamter der Polizeiinspektion Hof. Er zog eine Tüte mit Marihuana heraus, die eine 25-Jährige dort entsorgen wollte.

Die Sache begann mit einer Verkehrskontrolle gegen 22.20 Uhr. Hier zeigte ein 30-jähriger Opelfahrer den zivilen Beamten einen von der Fahrerlaubnisbehörde entwerteten Führerschein vor. Eine Recherche in den Datenbanken bestätigte den Entzug der Fahrerlaubnis. Dem Mann war der Einfluss von Betäubungsmittel deutlich anzusehen und somit war auch ein positiver Test auf Amphetamin kein Wunder. Im Auto fanden die Beamten noch einen Rest eines Joints.

Um Festzustellen, ob er zu Hause noch Drogen lagert, sollte zusammen mit dem Mann die Wohnadresse überprüft werden. Dort öffnete ein Mitbewohner die Tür und schlug diese den Beamten wieder vor der Nase zu. Aus dem Inneren war die Toilettenspülung zu hören, woraufhin sich die Polizisten Zutritt zur Wohnung verschafften. Aus der Toilettenschüssel fischte ein Beamter ein Tütchen mit Marihuana und stellte es sicher. Der Versuch einer 25-Jährigen, die Drogen auf diese Art zu entsorgen, war somit fehlgeschlagen. 

Neben diversen Rauschgiftutensilien entdeckten die Zivilpolizisten noch einen verbotenen Böller in der Wohnung und leiteten entsprechende Strafverfahren ein. Der Opelfahrer musste anschließend noch zur Blutentnahme ins Klinikum.

 

+++ Mofa-Roller umgebaut +++

HOF. Viel zu langsam fuhr der Roller aus der Sicht seines 15-jährigen Fahrers, der erst vor kurzem die Mofa-Erlaubnis erworben hat und baute die Geschwindigkeitsdrosselungen aus. Eine Zivilstreife kam ihm am Donnerstagnachmittag auf die Schliche.

Gegen 16.30 Uhr fiel den Beamten der Rollerfahrer in der Hochstraße auf, als dieser mit deutlich mehr als 25 Kilometer pro Stunde unterwegs war. Ein markanter Sportauspuff stach den Polizisten bei der Kontrolle sofort ins Auge, der das Erreichen einer höheren Geschwindigkeit ermöglichte. Dazu wäre aber eine Fahrerlaubnis notwendig gewesen, die der junge Mann nicht vorweisen konnte. Deswegen stellten die Polizisten den Roller als Beweismittel sicher und leiteten ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. Der Vater muss als Halter des Rollers ebenfalls vor der Justiz verantworten.



Diesen Beitrag teilen



FacebookTwitterGoogle Plus