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el hof15.11.2020 - +++ Verstoß gegen Maskenpflicht +++

Hof.- Ein Mann, wohnhaft im Bundesland Sachsen, der am Samstag an einer öffentlichen Versammlung in der Fußgängerzone in Hof teilnahm, verstieß gegen die in diesem Bereich geltende Maskenpflicht im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Trotz wiederholter Belehrungen durch Polizeibeamte verhielt sich der Mann uneinsichtig. Die Beamten leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

 

+++ Verstoß gegen das Pressegesetz +++

Hof.- Im Verlaufe einer öffentlichen Versammlung, die am Samstag in der Fußgängerzone stattfand, verteilte ein Teilnehmer Flyer an andere, vor Ort befindliche, Personen. Bei einer Überprüfung stellte sich heraus, dass auf den Druckwerken das vorgeschriebene Impressum fehlte. Die Polizeibeamten zeigten den Mann wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Bayerischen Pressegesetz an. 

 

+++ Verstoß gegen Kontaktbeschränkung +++

Hof.- Eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Hof stellte am Samstagabend, um 20.45 Uhr, in der Marienstraße in Hof fest, dass sich insgesamt 4 Männer aus unterschiedlichen Hausständen in einer geschlossen gastronomischen Einrichtung zum gemeinsamen Grillen trafen. Das Verhalten der Männer stellt jeweils eine Ordnungswidrigkeit nach dem Infektionsschutzgesetz dar. Die Polizeibeamten beendeten das Treffen und leiteten entsprechende Ermittlungen ein.

 

+++ Polizeibeamten beleidigt +++

Hof.- Am Samstag, um kurz vor 19 Uhr, kam es in Töpen zu einer Streitigkeit zwischen Schwester und Bruder. Nachdem eine Streife vor Ort eintraf und schlichtend eingriff, beleidigte der 57-jährige Bruder einen Polizeibeamten mit deftigen Worten. Mit Beginn der beleidigenen Äußerungen schaltete ein Beamter seine Body-Cam ein. Die gesicherte Aufzeichnung wird dem Strafverfahren beigefügt.



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