5.9.2017 – +++ Unfall mit Lkws +++
Marktredwitz, A 93 - Bei einem Überholmanöver am Montagmorgen berührten sich die Außenspiegel eines deutschen Lkws und polnischen Sattelzugs, die in Richtung Regensburg auf der A 93 unterwegs waren. Der Fahrer des deutschen Lkw hielt
nach dem Unfall am Seitenstreifen an, der polnische Fahrer bremste, um ebenfalls am Standstreifen anzuhalten. Der nachfolgende Fahrer eines weiteren Sattelzugs einer Oberpfälzer Spedition bemerkte dies zu spät, versuchte noch nach links auszuweichen, fuhr aber dennoch auf den langsameren polnischen Sattelzug auf. Bei dem Unfall wurde der Fahrer des auffahrenden Lkw schwer verletzt, er wurde zur Behandlung mit Rettungswagen ins Klinikum Marktredwitz gebracht. Der polnische Auflieger und die Sattelzugmaschine aus der Oberpfalz wurden stark beschädigt, der Schaden wird auf etwa 100000 Euro geschätzt, während sich die Reparaturkosten am Spiegel des deutschen Lkw vom vorangegangenen Unfall mit etwa 300 € in Grenzen hält. Während der Unfallaufnahme und Bergung der Unfallfahrzeuge kam es für etwa eine Stunde zu Behinderungen, der Verkehr staute sich auf bis zu 2 km zurück.
+++ Ohne Führerschein mit Joint in der Hand +++
Berg, BAB A 9; Fahnder der Verkehrspolizeiinspektion Hof bemerkten am Montagmorgen einen 46jährigen Schweizer, der sich mit Arbeitskollegen auf der Fahrt von Berlin in die Schweiz befand: Während einer Pause auf dem Parkplatz der Rastanlage Frankenwald führte er seinen Hund aus und rauchte dabei unverfroren einen Joint. Den warf er bei Ansprache durch die Polizisten in Zivil zwar weg, sah aber ein, dass Leugnen zwecklos ist und räumte sein Fehlverhalten ein. Bei der Durchsuchung seines Reisegepäcks aus dem Pkw kamen noch etwa 1 g Marihuana und ein kenianischer Führerschein zum Vorschein. Der Schweizer hatte diesen angeblich bei einem Auslandsaufenthalt erworben, weiter gab er an, dass sein Arbeitskollege Fahrer des Mercedes gewesen sei. Sein Kollege war da anderer Meinung und gab an, dass tatsächlich der Schweizer der Fahrer war. Weiter entging den Polizisten nicht, dass die Gültigkeit des kenianischen Führerscheins abgelaufen und das Ablaufdatum im Führerschein verändert worden war. Außerdem war nach Auskunft der schweizerischen Polizei ihm dort die Fahrerlaubnis entzogen worden, und ihn erwartet dort auch noch ein Strafbefehl in Höhe von 19800 Schweizer Franken. Nach Anzeigenerstellung wegen Verstößen nach dem Betäubungsmittelrecht, der Urkundenfälschung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 500 € als Anzahlung für die bestimmt höher ausfallende Strafe konnte der Schweizer schließlich als Beifahrer im Pkw die Reise fortsetzen.