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el hof19.12.2025 – +++ Fahrt unter Drogeneinfluss und ohne Fahrerlaubnis +++

Hof – Am 18.12.2025 wurde ein polnischer Fahrzeugführer in der Hofer Ascher Straße einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen.

Im Rahmen der Kontrolle räumte der Fahrer ein, nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Eine polizeiliche Überprüfung bestätigte diese Angaben. Zudem zeigten sich beim Fahrer deutliche körperliche Auffälligkeiten, unter anderem reagierten die Pupillen nicht auf Lichteinfall.

Ein durchgeführter Drogenvortest verlief positiv auf Methamphetamin. Der Fahrer gab daraufhin an, zuletzt am 13.12.2025 die Droge Crystal (Metamfetamin) konsumiert zu haben. Die Weiterfahrt wurde umgehend untersagt.

Der Vorgesetzte des Fahrers wurde zur Einsatzörtlichkeit hinzugezogen und erhielt den Fahrzeugschlüssel. Anschließend wurde der Fahrer zur Blutentnahme in ein Krankenhaus gebracht, wo eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Da der Mann keinen Wohnsitz in Deutschland hat, benannte er einen Zustellungsbevollmächtigten.

Die Ermittlungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden aufgenommen. Ein gesondertes Verfahren wegen des Ermächtigens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis gegen den Fahrzeughalter wird separat geführt. Ebenso wird der Sachverhalt bezüglich des Besitzes von Methamphetamin in einem eigenständigen Ermittlungsverfahren bearbeitet.

 

+++ Person bei Verkehrsunfall eingeklemmt und leicht verletzt +++

Hof – Am Nachmittag des 18.12.2025 kam es im Hofer Zeisigweg zu einem Verkehrsunfall mit einer leicht verletzten Person.

Nach bisherigen Erkenntnissen wurde eine Fußgängerin leicht verletzt, als sie zwischen zwei geparkten Fahrzeugen hindurch gehen wollte. Während die Geschädigte sich zwischen den Pkws befand, setzte der deutsche Fahrzeugführer des vorderen geparkten Fahrzeuges zurück und klemmte die Person und deren Bein ein.

Die Geschädigte wurde im Anschluss mit leichten Verletzungen in das Sana Klinikum Hof verbracht. Die PI Hof führt Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung.

 

+++ Fahren ohne Fahrerlaubnis aufgrund Verstoßes gegen Beschränkung +++

Hof - Am 18.12.2025 kam einer Streife der PI Hof ein Mietfahrzeug entgegen, dessen Fahrer während der Fahrt telefonierte. Das Fahrzeug wurde daraufhin einer Verkehrskontrolle unterzogen.

Im Rahmen der Kontrolle wurde festgestellt, dass die rechte Hand des Fahrzeugführers aufgrund einer körperlichen Behinderung erheblich in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt ist. Aus diesem Grund nutzte der Mann zum Telefonieren seine linke Hand. Der Fahrer gab an, das Fahrzeug kurz zuvor angemietet zu haben, da sich sein eigenes Fahrzeug derzeit in einer Werkstatt in Hof befinde.

Bei der Überprüfung des Führerscheins wurden mehrere Auflagen und Beschränkungen festgestellt. Der Fahrer führte jedoch keine Brille oder andere Sehhilfe mit sich und verstieß damit gegen die Auflage gemäß Schlüsselzahl 01. Zudem war er verpflichtet, ein Fahrzeug mit angepasster Lenkung zu führen. Bei dem genutzten Mietfahrzeug handelte es sich jedoch um ein serienmäßiges Fahrzeug ohne entsprechende Anpassungen.

Aufgrund dessen lag ein Verstoß wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Die Weiterfahrt wurde untersagt und entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet.



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