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el vpi1.5.2019 – +++ Bei Unfall selbst verletzt +++

A93/Trogen.- Wegen eines Fahrfehlers kam am 30.04.2019, kurz vor sieben Uhr, ein 18-jähriger Fahranfänger mit den rechten Rädern in das Bankett. Bei dem anschließenden Versuch das Fahrzeug wieder zu stabilisieren, stieß der PKW gegen die linke Leitplanke und kam auf dem linken Fahrstreifen stark beschädigt zum Stehen.

Der junge Plauener erlitt eine leichte Verletzung und wurde von einem Rettungswagen in das Plauener Krankenhaus verbracht. Die aufnehmenden Beamten der Hofer Autobahnpolizei schätzen den Schaden auf rund sieben Tausend Euro. 

 

+++ Grobe Verkehrssünden festgestellt +++

Landkreis Hof.- Die Verkehrspolizei aus Hof brachte am Vormittag des 30.04.2019 an zwei Stellen technisches Gerät zum Einsatz, wobei jeweils grobe Verstöße dokumentiert wurden.

So ergab eine Geschwindigkeitsmessung in Schwarzenbach am Wald von 439 gemessenen Fahrzeugen 30 Beanstandungen. Das Messgerät war hier in der Geroldsgrüner Straße auf Höhe des Kindergartens aufgestellt.

Das hielt aber einen Raser aus dem Landkreis Hof nicht davon ab, auch hier das Gaspedal durchzutreten. Mit 100 km/h anstatt der erlaubten 50 km/h durchfuhr das Auto die Strahlen.

Derartig grobe Verstöße führen zu einer Verdoppelung des Bußgeldes auf vier Hundert Euro, zwei Punkte in Flensburg und mindestens einem Monat Fahrverbot.

Wenig anders dürfte es einem 50-jährigen Kölner ergehen, der bei einer zeitgleich auf der BAB A9 bei Stammbach  aufgebauten Abstandsmessung gefilmt wurde.

Der Rheinländer brachte es nämlich bei einer Geschwindigkeit von 164 km/h gerade mal auf einen Abstand von acht Metern zum Vordermann…

 

+++ Falschen polnischen Führerschein vorgezeigt +++

A9/Berg.- Fahnder der Hofer Grenzpolizei kontrollierten am 30.04.2019, um 10.45 Uhr, einen 30-jährigen Münchner, der gerade einen PKW aus Thüringen überführte. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Mann eigentlich einen Entzug der Fahrerlaubnis hätte. Jedoch zeigte der Münchner einen polnischen Führerschein sowie ein „Echtheitszertifikat“ dafür den Beamten.

Mit dem „Echtheitszertifikat“ war es jedoch nicht weit her, denn die Beamten erkannten dieses als „Phantasiedokument“ und den Führerschein als „Totalfälschung“. Somit war die Fahrt für den 30-Jährigen an Ort und Stelle beendet. Die Beamten nahmen eine Anzeige wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis auf.



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