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el vpi19.10.2026 - +++ BMW-Fahrer bringt Motorradfahrer zu Fall und flüchtet – Zeugen gesucht +++

A 72/Trogen. Am frühen Sonntagmorgen befuhr ein 52jähriger mit seinem Motorrad die Spange des Autobahndreieck Hochfranken von der A93 kommend auf die A 72 in Richtung Hof. Auf der regenassen Fahrbahn im Kurvenbereich geriet ein bislang unbekannter Fahrzeugführer mit seinem BMW auf die Fahrspur des Motorradfahrers. Um einen Zusammenstoß zu verhindern, musste der Motorradfahrer abbremsen und ausweichen. Dabei verlor er die Kontrolle über sein Motorrad, touchierte die rechte Schutzplanke und stürzte anschließend auf die Fahrbahn. Der Fahrer des schwarzen BMWs setzte seine Fahrt fort, ohne sich um seine Pflichten zu kümmern. 

Der Motorradfahrer, sowie seine 45jährige Sozius wurden bei dem Unfall schwer verletzt und wurden durch den Rettungsdienst in umliegende Krankenhäuser gebracht. An dem Motorrad entstand ein vierstelliger Sachschaden. Die Spange am Autobahndreieck Richtung Hof musste für Aufräumarbeiten, sowie die Beseitigung des ausgelaufenen Öls mehrere Stunden gesperrt werden. Die Umleitung erfolgte über die A72 Richtung Plauen.

Die Verkehrspolizei Hof hat die Ermittlungen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort, sowie fahrlässiger Körperverletzung aufgenommen. Zeugen die den Unfall beobachtet haben werden gebeten sich mit der Verkehrspolizei Hof unter 09281/704-803 in Verbindung zu setzen.

 

+++ Verkehrspolizei deckt mehrere Verstöße gegen das Sonntagsfahrverbot auf der A9 auf +++

A9/Münchberg. Die Verkehrspolizei Hof stoppte auf der A9 mehrere Lkw-Fahrer, die unzulässigerweise trotz des geltenden Sonn- und Feiertagsfahrverbotes unterwegs waren. Dieses gilt an Sonntagen regulär von 0:00 Uhr bis 22:00 Uhr.

Bei den Überprüfungen der Ladepapiere stellte sich heraus, dass keine der für Sonntagsfahrten erforderliche Ausnahmegenehmigungen vorlag. Auch fielen die transportierten Güter nicht unter die gesetzlich erlaubten Ausnahmen für verderbliche Waren wie Frischeprodukte. Die Brummis waren stattdessen unter anderem mit eingeweckten Lebensmitteln, Kartoffeln sowie verschiedenen nicht verderblichen Stückgütern beladen.

Die Beamten untersagten den Fahrern die Weiterfahrt bis 22:00 Uhr und leiteten ein Bußgeldverfahren ein. Gegen die Transportfirmen wurde ein Verfahren zur Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils eingeleitet, der sich je nach Fuhrlohn auf einen vierstelligen Eurobetrag beläuft.

Obwohl in Bayern zur Milderung von logistischen Engpässen durch Niedrigwasser Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot für Schiffersatztransporte erlassen wurden, bleibt das reguläre Sonntagsfahrverbot für den allgemeinen Güterkraftverkehr bestehen.

 

+++ Verbotene Gegenstände sichergestellt +++

A9/Landkreis Hof. Beamte der Grenzpolizeigruppe der Verkehrspolizei Hof haben in der Nacht von Sonntag auf Montag bei Verkehrskontrollen auf der A9 mehrere verbotene Waffen und Betäubungsmittel sichergestellt.

In den kontrollierten Fahrzeugen wurden insgesamt zwei nicht zugelassene Pfeffersprays, eine Stahlrute, als sog. Totschläger eingestuft und ein nicht zugelassener Elektroschocker aufgefunden. Diese Gegenstände sind nach den Waffensetz als Waffen deklariert und wurden von den Fahrern jeweils griffbereit im Fahrzeug mitgeführt. Weiter wurden Betäubungsmittel in Form von einer geringen Menge Amphetamin und aus Polen eingeführtes Marihuana aufgefunden.

Die Gegenstände wurden von den Fahndern beschlagnahmt und gegen die Besitzer ein Strafverfahren nach dem Waffen-, Betäubungsmittel-, bzw. Cannabiskonsumgesetz eingeleitet. Im Anschluss konnten die Fahrer ihre Fahrt fortsetzen.

Einem 27jährigen Fahrer musste die Weiterfahrt allerdings untersagt werden, da ein Drogentest positiv auf THC reagierte. Den Fahrer erwartet nun ein Bußgeldverfahren nach dem Straßenverkehrsgesetz, sowie ein Fahrverbot von einem Monat.

 

+++ Überladen und ohne Führerschein +++

A9/Leupoldsgrün. Am frühen Montagmorgen fiel ein Kleintransporter aus Berlin einer Streife der Verkehrspolizei Hof ins Auge. Der 26jährige türkische Fahrer befand sich auf dem Weg nach Nürnberg und hatte einen privaten Hausstand geladen. Eine Überprüfung des 3,5t Tonners auf der Waage erbrachte hierbei ein Gesamtgewicht von 6,2 Tonnen. Neben der gravierenden Überladung stellten die Beamten zusätzlich fest, dass der mitgeführte türkische Führerschein in Deutschland keine Gültigkeit mehr hatte, da der Fahrer bereits seit über einem halben Jahr in Deutschland seinen festen Wohnsitz begründet.

Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt vor Ort untersagt. Zudem wurde gegen den Fahrer ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Die Fahrt mit dem Kleintransporter konnte auch von dem 26jährigen Beifahrer nicht fortgesetzt werden, da dieser aufgrund der Überschreitung des Gewichts umgeladen werden musste.



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