14.9.2025 – +++ Betrunkenen Fahrzeugführer aus dem Verkehr gezogen +++
A72 / Feilitzsch. - Einem aufmerksamen Verkehrsteilnehmer fiel am Samstagabend auf der A9 ein Kleintransporter auf, welcher in deutlichen Schlangenlinien fuhr und hierbei die gesamte Fahrbahnbreite benötigte. Eine Streife der Verkehrspolizei Hof konnte das Fahrzeug schließlich feststellen, als dieses von der A9 auf die A72 wechselte. Auch hier zeigten sich deutliche Auffälligkeiten in der Form, dass das Fahrzeug unvorhersehbar die Geschwindigkeit stark verringerte, um wenige Augenblicke später wieder zu beschleunigen. Weiterhin fuhr das Fahrzeug in deutlichen Schlangenlinien.
Eine Anhaltung war schließlich erst an der Anschlussstelle Töpen möglich, nachdem der Fahrer ein vorheriges Anhaltesignal ignorierte und seine Fahrt unbeirrt fortsetzte. Bei der Kontrolle des 53jährigen Fahrzeugführers aus Belarus zeigte sich, dass dieser sturzbetrunken gewesen ist und nicht mehr in der Lage war einen Alkotest durchzuführen.
Einige Stunden später wurde der Mann dann bei der Polizei in Hof vorstellig und forderte die Herausgabe seines Pkw-Schlüssel, da er der Meinung gewesen ist nun wieder fahrtüchtig zu sein. Eine Alkotest erbrachte hier noch immer das beachtliche Ergebnis von über 1,3 Promille.
Der Führerschein des Mannes wurde sichergestellt. Er darf nun bis auf Weiteres keine Kraftfahrzeuge in Deutschland mehr führen. Zusätzlich erwartet ihn ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.
+++ Keine gültige Fahrerlaubnis für Anhängergespann ++
A9 / Berg. - Am Samstagnachmittag kontrollierten Hofer Verkehrspolizisten einen 33jährigen Mann aus Berlin mit dessen Anhängergespann. Hierbei stellten die Beamten fest, dass Gespann ein zulässiges Gesamtgewicht von 5300 kg hatte. Nachdem der Fahrzeugführer aber lediglich im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B ist, hätte er die genannte Kombination nicht fahren dürfen. Er muss sich nun wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Auch der Halter des Anhängers muss sich nun wegen Ermächtigens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten, nachdem dieser seinen Anhänger zur Verfügung gestellt hat.