14.9.2025 – +++ Streitigkeit endet mit Gewahrsam und Widerstand +++
Naila. Am Freitagabend befand sich ein 32-jähriger Nailaer mit zwei Bekannten in einem zu einer Bäckerei gehörenden Außensitzbereich, obwohl er gar kein Kunde der Bäckerei war. Da er zudem dort Alkohol konsumierte, wurde er von einer Angestellten darauf angesprochen, worauf sie mit unflätigen Worten beschimpft wurde. Eine hinzugezogene Polizeistreife konnte den Herren zunächst zum Weitergehen bewegen, jedoch kam der Herr wieder, beleidigte die Angestellte nochmals und spuckte zudem in Richtung Tresen. Zusätzlich zu dem aufgenommenen Delikt der Beleidigung wurde vor Ort durch eine andere Dame zufällig bekannt, dass genau dieser Herr sie eine Stunde vorher am Bahnhof unsittlich berührt habe, woraufhin eine weitere Anzeige gegen den Herrn erstattet wurde.
Um weitere Provokationen zu unterbinden, wurde dem Herren ein Platzverweis erteilt, welchem er aber nicht nachkam. Aufgrund dessen wurde er mithilfe einer weiteren Streife in den Polizeigewahrsam nach Hof verbracht, wobei er auf der Fahrt dorthin die Beamten nicht nur wüst beleidigte, sondern auch während der Fahrt sowie beim Aussteigen versuchte, nach ihnen mit dem Fuß zu treten. Nach Verbringung der Nacht in einem Polizeigewahrsam muß er sich nun wegen Tätlichen Angriffs und auch Widerstand gegen Polizeibeamte sowie mehrerer Anzeigen wegen Beleidigung verantworten.
+++ Wucher bzw. Betrug mittels völlig überteuerter Arbeiten +++
Schwarzenbach a.W. Aufgrund einer Mitteilung der Tochter einer 84-jährigen Anwohnerin aus Schwarzenbach a.W. wurde bekannt, daß diese am Samstag offensichtlich Opfer eines Betruges geworden ist. Diese kontaktierte aufgrund eines Flyers in einer Regionalzeitung ein angeblich in Kronach sitzendes Unternehmen, um ihre Terrasse bzw. Gehwegplatten im Grundstück reinigen zu lassen. Bei einer Besichtigung vor Ort wurde die betagte Bewohnerin mit übertriebenen Hinweisen zu möglichen Rutschgefahren dazu gedrängt, diese Reinigung sofort durchführen zu lassen, worauf sich die Dame einließ. Daraufhin führte noch am selben Tag eine wiederrum andere Person die Reinigungsarbeiten mit einem Kärcher durch, verlangte jedoch für diese knapp drei Stunden dauernden Arbeiten 10.000 Euro, welche die Kundin sofort in Bar zahlen musste.
Wie sich für die aufgrund der Mitteilung vor Ort hinzugezogenen Polizeistreife im Nachhinein herausstellte, standen die durchgeführten einfachen Arbeiten in so starkem Missverhältnis zur verlangten Summe, dass eine Anzeige wegen Wucher aufgenommen wurde. Zudem ist auch das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz involviert, da keine Rechnung ausgestellt wurde und so der Verdacht der Nichtabführung der Mehrwertsteuer im Raum steht.