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el mak13.6.2021 – +++ Bei Sturz schwer verletzt +++

Höchstädt i.F. – Mit einem Rettungshubschrauber musste am Samstagnachmittag ein 28jähriger Selber in das Klinikum Bayreuth geflogen werden, der sich nach einem „Dachsturz“ schwere Verletzungen zugezogen hatte. Eine 8köpfige Gruppe befreundeter Männer führte auf einem Scheunendach in der Hauptstraße Reparaturarbeiten durch, als der Geschädigte gegen 17.02 Uhr plötzlich fast sechs Meter in die Tiefe stürzte. Durch den Notarzt wurden vorläufig mehrere Frakturen des Beckens und des Sprunggelenks diagnostiziert. Glücklicherweise bestand aber keine Lebensgefahr. Gegen den 32jährigen Eigentümer der Scheune ermittelt nun die PI Marktredwitz wegen fahrlässiger Körperverletzung, da dieser keinerlei Sicherheitsvorkehrungen zur Absturzsicherung getroffen hatte.   

 

+++ Unfallflucht +++

Marktredwitz – 800 Euro Schaden hinterließ ein bislang Unbekannter bei einer Unfallflucht am Samstagnachmittag an einem schwarzen Audi A 4. Ein 56jähriger Wiesauer hatte sein Fahrzeug in der Zeit zwischen 16.00 Uhr und 16.40 Uhr in der Reichelsweiherstraße 7 geparkt. Als er zu seinem Wagen zurückkam bemerkte er einen Schaden am hinteren linken Kotflügel. Durch den aufnehmenden Beamten konnte an der Schadensstelle blauer Kunststoffabrieb gesichert werden, der offensichtlich vom Verursacherfahrzeug stammt. Zum Unfall sucht die Polizei nun Zeugen, die gebeten werde sich unter der Rufnummer 09231/9676-0 bei der PI Marktredwitz zu melden.

 

+++ Falsches Gewinnversprechen +++

Marktredwitz – Anzeige wegen Betruges erstattete eine 19jährige Marktredwitzerin am Samstagnachmittag. Die junge Frau hatte bereits am Donnerstag über die sozialen Medien eine Gewinnbenachrichtigung über ein IPhone 12 ProMax 512 erhalten. Zum Erhalt des Gewinns sollte aber zunächst eine „Steam-Geschenkkarte“ über 50 Euro übermittelt werden, was die Anzeigenerstatterin auch in freudiger Erwartung tat. Das normalerweise 1.500 Euro teure Handy hat die Geschädigte dann allerdings nie erhalten. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen solchen „Gewinnversprechen“ äußerst kritisch zu überprüfen, zumal wenn man selbst an keinem Gewinnspiel teilgenommen hat und zunächst in eine Vorleistung erbringen soll.   



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