16.5.2020 - +++ „Möchtegern-Kollege“ gestoppt +++
A9/Leupoldsgrün.- Zuerst versuchte sich ein 42-jähriger Mann aus Sachsen am 15.05.2020, um 06.40 Uhr, einer Kontrolle durch Beamte der Hofer Autobahnpolizei durch einen „Trick“ zu entziehen. Er wendete nämlich kurz vor der Anhaltung durch die Beamten von der Ausfahrt wieder zurück in die Einfahrt der Anschlussstelle Hof/West und landete prompt in einem derzeitig abgesperrten Baustellenbereich. Für die Polizeistreife war es hier allerdings ein Leichtes den Peugeot anzuhalten und einer Kontrolle zu unterziehen.
Schon auf den ersten Blick waren ein fehlendes vorderes und ein entstempeltes hinteres Kennzeichen auffällig. Grund hierfür war der offensichtlich desolate technische Zustand des Autos sowie eine fehlende Versicherung für das Fahrzeug.
Bei der weiteren Sichtung fanden die Beamten in einer Tasche auf dem Beifahrersitz eine Schreckschusswaffe mit Munition, ein Messer, Handschellen und einen offensichtlich selbstentworfenen Dienstausweis der „Sächsischen Sicherheitswacht“. Auch eine mit Polizeistern und Wappen versehene Wollmütze hatte der 42-Jährige griffbereit, anscheinend um sich bei Bedarf „in den Dienst“ versetzen zu können.
Die Beamten beendeten die Fahrt an Ort und Stelle, da für das Auto weder Zulassung noch Haftpflichtversicherung bestand. Außerdem war der Sachse die illegale Ausrüstung los.
Nun läuft gegen ihn ein Verfahren wegen einer Reihe von Delikten, darunter ein Verstoß gegen das Waffengesetz und Missbrauch von Abzeichen.
+++ Marihuana aufgefunden +++
A9/Berg.- Bei der Kontrolle eines Kleintransporters aus Baden-Württemberg fand eine Streife der Autobahnpolizei aus Hof am 15.05.2020, gegen 16.45 Uhr, eine geringe Menge Marihuana auf.
Bereits kurz nach der Anhaltung nahmen die Beamten deutlichen Marihuana-Geruch aus dem Fahrzeug war.
Schließlich kam im linken Schuh des 25-jährigen Beifahrers ein Tütchen mit einem Gramm Marihuana zum Vorschein. Die Beamten beschlagnahmten die Droge und eine ebenso aufgefundene Marihuana Mühle.
Den Drogensünder erwartet nun ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.