3.2.2026 – +++ Mit gefälschtem Führerschein unterwegs +++
A9/Leupoldsgrün.- Ein Audi mit Kennzeichen aus der Slowakei war einer Streife der Autobahnpolizei aus Hof am 02.02.2026 eine Kontrolle wert. Die Beamten stellten das Auto gegen 18 Uhr auf einem Parkplatz der A9 bei Hof fest und kontrollierten den Fahrer, einen 40-jährigen Slowaken, sowie dessen 27-jährige Bekannte. Bei dem italienischen Führerschein, den der Mann ihnen aushändigte, wurden die Polizisten stutzig. Eine Abfrage ergab, dass der Führerschein in Italien nicht ausgegeben wurde und beim genauen Hinsehen wurden schließlich typische Merkmale deutlich, die das Dokument eindeutig als eine Totalfälschung in Frage kommen ließen.
Der 40-Jährige beharrte jedoch darauf, die Fahrerlaubnis bei einer italienischen Fahrschule legal erworben zu haben. Die Beamten beschlagnahmten schließlich das offensichtliche Falsifikat und nahmen ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis gegen den Mann auf. Die Fahrt von Polen nach Belgien konnten die Beiden indes fortsetzen, nachdem die Begleiterin den Beamten einen echten Führerschein präsentieren konnte.
+++ Abstände auf der A9 überwacht +++
A9/Stammbach.- Ernüchternd fiel das Ergebnis einer Abstandsmessung aus, die bei den Beamten der Verkehrspolizei aus Hof für den 02.02.2026 auf dem Dienstplan stand. Denn im Zeitraum von vier Stunden wurden 43 zum Teil erhebliche Unterschreitungen des vorgeschriebenen Mindestabstands sowohl bei LKW als auch PKW aufgezeichnet.
So hätte der Fahrer eines Sattelzugs aus Brandenburg mindestens 50 Meter zum Vorausfahrenden einhalten müssen. Tatsächlich waren es jedoch nur 16 Meter, was dem Berufskraftfahrer nun eine Geldbuße und einen Punkt in Flensburg einbringen wird.
Gerade einmal 16 Meter hielt der Fahrer eines VW aus dem Raum Hamburg bei 170 km/h für angemessen, obwohl der Mindestabstand zum Vorausfahrenden bei dieser Geschwindigkeit laut Faustformel „Halber Tacho“ bei 85 Meter liegt. Nun muss sich der Abstandssünder auf Post aus Bayern einstellen. Denn der Bußgeldkatalog sieht neben einer Geldbuße von 320 Euro und zwei Punkten ein zweimonatiges Fahrverbot für den Fehltritt vor.
