Anzeige

el vpi30.12.2025 - +++ Verunfallter Sattelzug sorgt für Behinderungen +++

A9/Berg.- Erhebliche Verkehrsbehinderungen verursachte am 30.12.2025 in den frühen Morgenstunden ein Sattelzug auf der A9 bei Berg.

Der 42-jährige Berufskraftfahrer aus Leipzig war mit dem 40-Tonner in Richtung Norden unterwegs gewesen,als das mit Post Paketen beladene Gefährt auf winterlicher Straße um 03.36 Uhr die Bodenhaftung verlor und gegen die Schutzplanken rutschte, wovon 20 Meter eingedrückt wurden. Schließlich verkeilte sich die Zugmaschine mit mehreren Teilen der Schutzplanke und der Sattelzug kam teils auf der Fahrbahn, teils im Grünstreifen zum Stehen.

Der Unglücksfahrer blieb unverletzt, jedoch entstand am Sattelzug und an den Leiteinrichtungen Sachschaden von gesamt 120 Tausend Euro.

Als Unfallursache stellten die Autobahnpolizisten aus Hof eine den winterlichen Wetterverhältnissen nicht angepasste Geschwindigkeit des Leipzigers fest. Im Zuge der Säuberungs- und Bergungsarbeiten war die Richtungsfahrbahn Berlin für über eine Stunde komplett gesperrt.  Es baute sich ein zeitweise zwei Kilometer langer Stau auf. An der Unfallstelle lief aus einem aufgerissenen Tank Diesel aus und sickerte ins Erdreich. Die zuständige Autobahnmeisterei Münchberg beauftragte eine Spezialfirma mit der Beseitigung. Der rechte Fahrstreifen ist deshalb im Bereich der Schadensstelle aktuell  noch gesperrt.

Die Beamten leiteten gegen den Unfallverursacher ein Bußgeldverfahren ein. An der Unfallstelle waren neben zwei Polizeifahrzeugen zahlreiche Retter der Feuerwehr Berg im Einsatz.

 

+++ Führerscheinloser mit Promille in Polizeikontrolle +++

A93/Gattendorf.- Routinemäßig kontrollierte eine Streife der Autobahnpolizei aus Hof am 29.12.2025 um 16.30 Uhr einen Audi mit Kennzeichen aus dem Raum Ebersberg auf einem Autobahnparkplatz der A93 bei Hof. Der 46-jährige Fahrer aus Oberbayern zeigte den Beamten einen „Internationalen Führerschein“ vor, doch das Dokument ist bereits seit fast 25 Jahren abgelaufen.

Einen gültigen Führerschein konnte der Mann den Beamten nicht vorzeigen, denn dieser war ihm bereits 2014 vom Amtsgericht München wegen einer Fahrt unter Alkohol entzogen worden. Grund genug für die Gesetzeshüter, dem Mann einen Alkoholtest auf freiwilliger Basis anzubieten, wo er es auf 0,8 Promille Alkohol brachte. Neben einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis muss sich der 46-Jährige nun auch wegen einem Alkoholdelikt nach dem Straßenverkehrsgesetz verantworten.

Die Beamten verboten die Weiterfahrt und stellten die Fahrzeugschlüssel sicher.



Diesen Beitrag teilen



FacebookTwitterGoogle Plus