26.11.2025 – +++ Zu schnell am Kindergarten vorbei +++
Schwarzenbach am Wald/LKr. Hof.- In einer „Zone 30“ waren die Geräte der Hofer Verkehrspolizei am 25.11.2025 postiert. Der Bereich in Schwarzenbach am Wald in der Geroldsgrüner Straße befindet sich in unmittelbarer Nähe von einem Kindergarten. Von den in einem Zeitraum von vier Stunden am Vormittag gemessenen 591 Fahrzeugen waren 49 zu schnell unterwegs, drei davon erheblich.
Während 29 Temposünder mit Verwarnungen davonkommen, weil ihr Verstoß als geringfügig eingestuft ist, müssen 20 Schnellfahrer nun mit Bußgeldanzeigen rechnen. Ihnen drohen nun eine Geldbuße und mindestens ein Punkt in Flensburg.
In drei Fällen kommt wegen der Höhe der Überschreitung auch ein Fahrverbot von mindestens einem Monat hinzu. So auch bei einer 50-jährigen Frau aus dem Landkreis Hof. Sie bekam mindestens 70 km/h auf dem Tacho ihres Skoda angezeigt, als es blitzte.
+++ Mogelei am Fahrtenschreiber +++
A9/Münchberg.- Routinemäßig kontrollierte eine Streife der Autobahnpolizei aus Hof am 26.11.2025 gegen 00.40 Uhr einen Sattelzug aus Polen und musste einschreiten. Einen Hinweis bekamen die Polizisten aus dem polizeilichen Fahndungssystem. Denn der 40-Tonner wurde von Kollegen der Dienststelle bereits im September kontrolliert. Hier stellten die Kontrolleure fest, dass der Fahrer seine Fahrtzeiten rechtswidrig nicht nur mit seiner Fahrerkarte, sondern auch noch mit der einer anderen Person absolvierte.
Bei der aktuellen Überprüfung saß eine 52-jährige Frau am Steuer, ihr 55-jähriger Ehemann war Beifahrer und die Beiden waren im sogenannten „Teambetrieb“ unterwegs. Die Beamten konnten bei der Sichtung der digitalen Aufzeichnungen nachvollziehen, dass tatsächlich mit der Fahrerkarte einer dritten Person Schindluder getrieben wurde. Denn kurz vor der Polizeikontrolle tauschte die 52-jährige
Polin sie gegen die eigene Karte aus. Die Beamten beschlagnahmten die missbräuchlich benutzte Karte und leiteten gegen die Frau ein Strafverfahren wegen einer „Fälschung beweiserheblicher Daten“ ein.
Bei den Überprüfungen stellte sich zudem heraus, dass gegen den Ehemann ein offener Haftbefehl vorlag. Die Justizbehörden in Brandenburg ließen den 55-Jährigen zur Fahndung ausschreiben, weil er eine offene Geldstrafe bislang schuldig blieb.
Nach Einzahlung von 1200 Euro und Aufnahme einer Anzeige, konnte das sichtlich geläuterte Ehepaar die Fahrt in Richtung Süddeutschland fortsetzen.
