25.5.2025 - +++ Schwindel flog schnell auf +++
A9 - Münchberg. Kurz nach Mitternacht kontrollierten Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Hof einen Mercedes, der auf der A 9 in südlicher Richtung unterwegs war.
Bei der Anhaltung am Pendlerparkplatz der Anschlussstelle Münchberg-Süd konnte der Fahrer keinen Führerschein vorzeigen. Auf Nachfrage entgegnete der 50-jährige Fahrzeugführer, dass er diesen zu Hause vergessen habe.
Schnell konnte jedoch durch die kontrollierenden Beamten festgestellt werden, dass dem polnischen Staatsangehörigen weder im Inland noch in seinem Heimatland eine Fahrerlaubnis erteilt wurde. Damit konfrontiert räumte er schließlich ein, nicht im Besitz eines Führerscheins zu sein.
Die Weiterfahrt war damit für ihn beendet und er musste sich abholen lassen. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
+++ Von Anfang an ehrlich +++
A 72 - Trogen. Bereits am Samstagvormittag endete die Fahrt für einen Fahrzeugführer vorzeitig - zumindest am Steuer seines Fahrzeugs.
Um kurz nach 9 Uhr kontrollierten Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Hof einen VW Touran, der auf der A 72 in östlicher Fahrtrichtung unterwegs war.
Nachdem der 65-jährige Fahrer keinen Führerschein vorzeigen konnte, räumte er schnell ein auch keinen zu besitzen.
Für ihn war damit die Fahrt beendet, diese konnte jedoch durch seine Mitfahrerin fortgesetzt werden.
Auch ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
+++ Geschwindigkeitsüberwachung auf der B 303 +++
B 303 - Bad Alexandersbad. Am Samstagnachmittag wurde auf der Bundestraße 303 eine Geschwindigkeitsüberwachung durch Messbeamte der Verkehrspolizeiinspektion durchgeführt.
Die Messtelle, welche im Zeitraum von 12:20 - 16:50 Uhr betrieben wurde, war in östlicher Fahrtrichtung eingerichtet.
In dieser Zeit passierten über 1.800 Fahrzeuge die Messstelle. Der Großteil der Fahrzeugführer hielt sich an die in diesem Streckenabschnitt geltende Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h. Dennoch mussten 52 Verkehrsteilnehmer beanstandet werden.
Während 23 Fahrzeugführer mit einer Verwarnung rechnen müssen, waren 29 Fahrer so schnell, dass gegen sie ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird. Einen Autofahrer, der die Messstelle mit 152 km/h passierte, erwartet zudem ein einmonatiges Fahrverbot mit einem empfindlichen Bußgeld.
+++ Mehrere Beanstandungen im Schwerverkehr +++
A 9 / A72. Bei mehreren Fahrzeugen konnten durch die Spezialisten aus dem Bereich des Schwerverkehrs der Verkehrspolizeiinspektion Beanstandungen festgestellt und geahndet werden.
Am Samstagvormittag gegen 10:00 Uhr wurde ein polnischer Sattelzug kontrolliert, bei dem mehrere, teils erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt wurden. Nach Einbehaltung eines empfindlichen Bußgelds durfte der weißrussische Berufskraftfahrer seine Weiterfahrt fortsetzen.
Am Samstagabend gegen 20:50 Uhr wurden bei einem ungarischen Sattelzug Unstimmigkeiten beim digitalen Kontrollgerät festgestellt. Nachdem der Kraftfahrer hierfür nicht verantwortlich gemacht wird, richtet sich die darauffolgende Anzeige nach dem Fahrpersonalgesetz gegen das Unternehmen. Dieses wird demnächst einen Bußgeldbescheid vom Bundesamt für Logistik und Mobilität erhalten, welches für die Verfolgung und Ahnung solcher Verstöße zuständig ist.
Gegen 23:00 Uhr kontrollierten die Beamten einen litauischen Sattelzug. Bei der Auswertung der Daten des digitalen Kontrollgeräts des 44-jährigen Kraftfahrers konnten mehrere Verstöße gegen seine Lenk- und Ruhezeiten festgestellt werden. Auch hier erwarten nun den Fahrer und den Unternehmer Anzeigen nach dem Fahrpersonalgesetz.
Ganz ähnliche Verstöße wurden gegen 00:45 Uhr bei einem weiteren kontrollierten Sattelzug festgestellt. Der im sogenannte „Teambetrieb“ besetzte Brummi transportierte Obst und Kräuter aus Spanien nach Deutschland. Bei beiden Fahrern konnten ebenfalls Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten festgestellt werden. Auch hier werden Anzeigen nach dem Fahrpersonalgesetz gefertigt.
Die Weiterfahrt, zumindest vorübergehend, untersagt wurde letztlich einem Sattelzug mit Kühlanhänger, der am Sonntagmorgen gegen 03:00 Uhr kontrolliert wurde. Nachdem dieser nicht mit verderblicher Ware beladen war und der Fahrer auch keine Ausnahmegenehmigung für das geltende Sonntagsfahrverbot vorweisen konnte, musste er sein Fahrzeug am Autohof Münchberg bis 22:00 Uhr stehen lassen. Auch diesen Fahrer erwartet nun ein nicht unerhebliches Bußgeld.