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el vpi4.12.2022– +++ Tankschulden nicht bezahlt +++

BAB 9 / Berg - Einen Schaden in Höhe von knapp 100,- Euro verursachte ein unbekannter Pkw-Führer am Samstagmittag an der Tankstelle der Rastanlage Frankenwald der A9.

Gegen 11:30 Uhr fuhr der Unbekannte mit seinem Volvo polnischer Zulassung an die Zapfsäule heran und betankte sein Gefährt mit knapp 40 Litern Diesel. Ohne auch nur das Tankstellengebäude zu betreten, bestieg der Fahrer anschließend wieder seinen Volvo und setzte seine Fahrt in Richtung München fort.

Nun ermittelt die Hofer Verkehrspolizei gegen den Mann wegen Tankbetrugs.

 

+++ Betäubungsmittel aufgefunden +++

BAB A9 / Berg - In der Nacht zum Sonntag kontrollierte eine Streife der Hofer Verkehrspolizei einen 31-jährigen Mitfahrer eines Fernlinienbusses an der Rastanlage Frankenwald.

Dabei konnten die Beamten im Geldbeutel des Mannes, welcher auf dem Weg von Berlin in Richtung Süden war, sowohl Marihuana als auch Amphetamin auffinden. Die Drogen wurden sichergestellt. Der Beschuldigte durfte seine Fahrt fortsetzen. Er wird sich wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen.

 

+++ Fahren ohne Fahrerlaubnis und Schleusung aufgedeckt +++

BAB A9 / Berg - Gleich mehrere Straftaten deckte eine Streife der Hofer Verkehrspolizei in der Nacht zum Sonntag an der Rastanlage Frankenwald auf. Die Beamten kontrollierten einen Kleintransporter mit Berliner Zulassung, welcher in Fahrtrichtung Norden unterwegs war.

Zunächst händigte der 28-jährige Fahrer aus Rumänien auf Nachfrage einen ukrainischen Führerschein aus. Weitere Überprüfungen der Beamten ergaben jedoch zum einen, dass der Fahrer bereits seit Anfang März in Deutschland lebt. Somit hätte er seine ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland durch eine Umschreibung anerkennen lassen müssen. Zum anderen stellten die Beamten fest, dass der Führerschein sogar gefälscht sein dürfte. Den Fahrer erwarten nun Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Urkundenfälschung.

Mit an Bord des Transporters befanden sich außerdem die Schwiegereltern des Fahrers - so zumindest die Aussage der Beteiligten. Durch die Überprüfung derer Ausweisdokumente ergab sich dann noch der Verdacht, dass die Beteiligten gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen haben könnten. Die Beamten konnten nämlich ermitteln, dass die Mitfahrer bereits Anfang des Jahres in das Schengengebiet eingereist waren. Dem steht an sich nichts entgegen, nach Ablauf von drei Monaten muss jedoch ein Visum beantragt werden. Ein solches konnten die Mitfahrer aber nicht vorweisen. Sie müssen sich nun wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts verantworten. Doch damit nicht genug: Da der Fahrer seine Begleiter in Italien abgeholt hatte, besteht gegen diesen zudem der Verdacht der Schleusung.

Die Ermittlungen der Hofer Verkehrspolizei in Kooperation mit der Bundespolizei dauern an.



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