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el vpi5.7.2022 – +++ Unfallfluchten - Polizei sucht Zeugen +++

A 9 / Gefrees. Am Montag, kurz nach 05.00 Uhr, teilte ein Verkehrsteilnehmer der Einsatzzentrale der oberfränkischen Polizei mit, dass kurz nach dem Autobahnparkplatz Streitau in Fahrtrichtung München ein Lkw „komisch“ an der Leitplanke des Beschleunigungsstreifens stehen soll. Der Mitteiler ging von einem Unfall aus. Am Lkw soll auch die Warnblinkanlage eingeschaltet gewesen sein. Beim Eintreffen der Polizei, konnten die Beamten der Hofer Verkehrspolizei keinen Lkw mehr im genannten Bereich feststellen. Dafür wurde ein frischer Schaden an der rechten Leitplanke festgestellt. Das Bankett vor der Leitplanke war aufgewühlt und Schotter war auf einem Teil des Beschleunigungsstreifens verteilt. Der bislang unbekannte Fahrer eines Lkw oder Sattelzuges, der den Schaden in Höhe von ca. 1.000,00 € an der Leitplanke angerichtet hatte, entfernte sich bis gegen 06.45 Uhr von der Unfallstelle, ohne seinen gesetzlichen Pflichten als Unfallbeteiligter nachgekommen zu sein. Die Verkehrspolizeiinspektion Hof ermittelt nun wegen Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Personen, die sachdienliche Hinweise auf das unfallverursachende Fahrzeug geben können, werden gebeten, sich bei der Verkehrspolizeiinspektion Hof unter Tel. 09281 / 704-803 zu melden.

A 9 / Münchberg. Gegen 10.45 Uhr kam es kurz vor der Baustelle bei Münchberg in Fahrtrichtung München zu einer weiteren Unfallflucht. Ein Sattelzug aus Polen befuhr den rechten Fahrstreifen, als dieser im Bereich des bereits geltenden Überholverbots für Lkw von einem weißen Lkw ohne Anhänger überholt wurde. Hierbei streifte der weiße Lkw den Sattelzug, der von einem 44jährigen polnischen Berufskraftfahrer gelenkt wurde. Hierbei wurde der linke Außenspiegel der Sattelzugmaschine zerstört und die Spiegelhalterung abgerissen. Der Lenker des weißen Lkw kümmerte sich nicht um den angerichteten Schaden und setzte unbeirrt seine Fahrt in Richtung München fort. Der am Sattelzug angerichtete Schaden dürfte ca. 500,00 € betragen. Wer hat den Unfall beobachtet? Wer kann Hinweise auf den weißen Lkw ohne Anhänger geben? Hinweise erbittet die Verkehrspolizei Hof unter Telefon 09281 / 704-803.

 

+++ Fahrer eines Gefahrguttransporters wegen erheblicher Verstöße angezeigt +++

A 93 / Gattendorf. Einem Gefahrguttransporter mit türkischer Zulassung, der sich u.a. mit umweltgefährdenden Stoffen auf der Fahrt von Maastricht nach Istanbul befand, wurde bei einer Kontrolle durch Spezialisten der Schwerlastkontrollgruppe der Hofer Verkehrspolizei erst einmal die Weiterfahrt untersagt. Der türkische Sattelzug befuhr am Montagvormittag die Autobahn in Richtung Süden und wurde zur Kontrolle auf den Autobahnparkpatz Bärenholz gelotst, der sich zwischen den Anschlussstellen Hof/Ost und Regnitzlosau befindet. Hier stellten die geschulten Beamten zuerst drei ungesicherte Paletten mit Waren, die nicht unter das Gefahrgut fallen, fest. Dem 41jährigen Berufskraftfahrer aus der Türkei wurde bis zur ordnungsgemäßen Sicherung der Ladung die Weiterfahrt verboten. Nach der Prüfung der Ladung folgte die Auswertung der digitalen Daten des Kontrollgeräts. Hier konnten die Beamten dem Fahrer eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 20 km/h nachweisen. Dafür musste der Fahrer an der Kontrollstelle eine Sicherheitsleistung in Höhe von 268,50 € bezahlen. Dem nicht genug. Die Auswertung der Kontrollgerätdaten ergab noch eine Vielzahl an Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten. So hatte der Fahrer im Nachweiszeitraum der letzten 28 Tage vor dem Kontrolltag mehrmals die Tageslenkzeit überschritten. Zulässig ist eine Tageslenkzeit von neun Stunden, die zweimal die Woche auf zehn Stunden ausgedehnt werden darf. Bei dem Gefahrgutfahrer wurden als Höchstwerte einmal fast vierzehneinhalb Stunden und einmal knapp über dreizehn Stunden Tageslenkzeit festgestellt. Auch die tägliche Ruhezeit wurde vom Fahrer nicht eingehalten. Hier gilt als Grundsatz eine Tagesruhezeit von elf Stunden, die dreimal wöchentlich auf neun Stunden verkürzt werden darf. Der in die Kontrolle geratene Brummifahrer hatte seine Ruhezeit einmal auf vier Stunden und zwölf Minuten verkürzt. An zwei Tagen brachte es der Fahrer nur auf ganz knapp über fünf Stunden Ruhezeit. Zu guter Letzt konnte dem Fahrer noch vorgerechnet werden, dass er seine Wochenruhezeit zu spät angetreten hat. Nach sechs Arbeitsschichten a` 24 Stunden muss ein Fahrer vom Grundsatz her eine 45stündige Wochenruhezeit einbringen. Der türkische Kraftfahrer hatte diesen Zeitraum an zurückliegenden Tagen überschritten und mehr als 30 Stunden zu spät seine Wochenruhezeit begonnen. Der Fahrer wie auch der Unternehmer wurden wegen den Verstößen gegen das Fahrpersonalgesetz angezeigt. Hier werden empfindliche Bußgeldbescheide vom Bundesamt für den Güterverkehr auf den Fahrer und den Unternehmer zukommen.

 

+++ Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz +++

A 9 / Berg. Zwei 18jährige Insassen eines VW-Busses mit Ludwigsburger Kennzeichen handelten sich gestern in der Mittagszeit eine Strafanzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz ein. Mit dem VW-Bus waren insgesamt neun junge Männer unterwegs, die gerade auf der Rastanlage Frankenwald Ost eine Pause einlegten. Bei einem jungen Mann aus dem Landkreis Ludwigsburg fanden Zivilfahnder der Grenzpolizeigruppe der Hofer Verkehrspolizei fast zehn Gramm Marihuana sowie eine Marihuanamühle mit Cannabisrückständen. Der andere Mann, auch aus dem Landkreis Ludwigsburg, hatte eine Feinwaage sowie eine Aufbewahrungsbox für einen Joint, beides mit anhaftenden Rauschgiftgeringstmengen, dabei. Nach der Beschlagnahme der Sachen und der Anzeigenaufnahme wurde den Herren die Weiterfahrt gestattet.



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