28.6.2021 – +++ Unter Drogeneinfluss +++
Münchberg, Autohof: Eine Streife der Verkehrspolizei Hof kontrollierte am Sonntagvormittag einen Renault Twingo. Bei der 23-jährigen Fahrerin aus dem Landkreis Hof, stellten die Beamten drogentypische Auffälligkeiten fest.
Die Fahrerin gab an, am Wochenende Marihuana konsumiert zu haben. Nachdem ein Drogentest positiv verlief, erfolgte eine Blutentnahme im Krankenhaus. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt.
+++ Trunkenheit im Verkehr +++
Hof: Fahndern der Verkehrspolizei Hof fiel am Sonntagabend auf der Autobahn A 9 in Richtung München ein VW Polo auf, dessen Fahrweise sehr unsicher wirkte.
An der Anschlussstelle Hof-West verließ das Fahrzeug die Autobahn und fuhr die B 15 Richtung Hof. Auch hier fiel die sehr unsichere Fahrweise auf. Die Geschwindigkeit schwankte zwischen 80 und 130 Km/h und er wechselte mehrfach zwischen den beiden Fahrstreifen, bzw. fuhr in Schlangenlinien hin und her.
Die Kontrolle erfolgte am Ortseingang von Hof. Ein Alkomatentest ergab einen Alkoholwert von etwa einem Promille. Der 28-jährige Fahrer aus Schleswig-Holstein gab an, Bier und Whisky Cola konsumiert zu haben.
Daraufhin erfolgte eine Blutentnahme, die Beschlagnahme des Führerscheines sowie die Unterbindung der Weiterfahrt mit Sicherstellung des Fahrzeugschlüssels.
Den Fahrer erwartet nun eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.
+++ Unfall in der Baustelle +++
Trogen, A 93 in Richtung Hochfrankendreieck: In der Autobahnbaustelle, kurz vor dem Hochfrankendreieck überholte ein Mercedes Kleinbus einen Lkw mit Anhänger. Hierbei stieß der Kleinbus mit seinem rechten Außenspiegel gegen die linke Seite des Anhängers.
Der 51-jährige Fahrer des Lkw, MAN, setzte nach dem Unfall seine Fahrt fort, ohne anzuhalten. Der 39-jährige Fahrer des Kleinbusses verständigte die Polizei und fuhr hinter dem Lkw her, bis dieser an der Anschlussstelle Töpen abfuhr.
Die Verkehrspolizei Hof fand den Lkw bei einer nahegelegenen Firma. Gegen den Lkw-Fahrer erging eine Anzeige wegen Verkehrsunfallflucht.
Der Kleinbusfahrer muss mit einer Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige rechnen, da sein Überholmanöver unfallursächlich war.
In dieser Baustelle ist der linke Fahrstreifen auf eine Gesamtfahrzeugbreite von 2,10 Metern begrenzt. Der Kleinbus hatte eine Gesamtfahrzeugbreite - mit den Außenspiegeln - von 2,25 Metern.
Somit hätte der Kleinbusfahrer den linken Fahrstreifen gar nicht benutzen dürfen. Der Fahrer ging jedoch von der im Fahrzeugschein vermerkten Fahrzeugbreite von unter zwei Metern aus. Die im Fahrzeugschein vermerkte Breite ist jedoch die Fahrzeugbreite ohne Außenspiegel.
Im Internet sind Listen mit den Gesamtfahrzeugbreiten, inklusive der Außenspiegel abrufbar.
Der Gesamtschaden liegt bei 1.200 Euro.