26.10.2020 - +++ Autofahrer unter Drogeneinfluss auf Autobahn +++
BAB A 9, Gefrees; Am Sonntag, um 21 Uhr stoppte eine Steife der Hofer Verkehrspolizei einen weißen Kleintransporter am Parkplatz Streitau/West. Der 19jährige Fahrer gab gegenüber den Beamten zu verstehen, dass er am Vortag einen Joint geraucht habe. Dies bestätigt ein an Ort und Stelle durchgeführter Schnelltest, weshalb der junge Mann eine Blutentnahme erdulden musste, die im Krankenhaus in Münchberg vom Arzt abgenommen wurde. Die Beamten stellten noch die Fahrzeugschlüssel sicher, damit eine weitere Fahrt unter Drogeneinfluss verhindert wurde.
BAB A 72, Feilitzsch; Am Montagfrüh, um 04.45 Uhr deckte die gleiche Streifenbesatzung, kurz vor Ende ihrer Nachtschicht, eine weitere Drogenfahrt auf. Auf der A 72, an der Anschlussstelle Hof/Töpen stoppten sie wieder einen weißen Kleintransporter. Auch hier stand der 27jährige Fahrer offenbar unter Drogeneinfluss. Ein Schnelltest erbrachte den Hinweis, dass der Kraftfahrer erst kürzlich Amphetamin konsumiert haben musste. Auch er musste eine Blutentnahme erdulden und seine Fahrt war vorerst zu Ende.
Beide Männer erhalten nach Auswertung der Blutproben einen Bußgeldbescheid der Bayerischen Bußgeldstelle in Viechtach.
+++ Keinen Führerschein – dafür verbotenes Pfefferspray dabei +++
BAB A 93, Gattendorf; Am Sonntag, kurz vor 22 Uhr geriet ein silberner Seat Alhambra, auf der A 93, am Parkplatz Bärenholz, zwischen Hof/Ost und Regnitzlosau, in eine Kontrolle der Bundespolizei. Der 47jährige Fahrer aus Polen konnte keinen Führerschein vorzeigen, weshalb die Hofer Verkehrspolizei für die weiteren Ermittlungen eingeschaltet wurde. In derartigen Fällen muss zunächst von einem Anfangsverdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ausgegangen werden. Die Verkehrspolizisten nahmen den 47jährigen, sein Fahrzeug und sein Gepäck jedoch noch näher unter die Lupe. In seinen Rucksack fanden die Beamten ein Pfefferspray, welches in Deutschland verboten ist. Er erhielt nun neben der Strafanzeige wegen des Verdachts des Fahrens ohne Führerschein noch eine Anzeige nach dem Waffengesetz.