27.8.2026 - WUNSIEDEL / HOF. Der 49-jährige Tatverdächtige, der sich seit Anfang März 2026 wegen des dringenden Tatverdachts des mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Untersuchungshaft befunden hat, wurde am Abend des 25.08.2026 bei einem Kontrollgang tot in seiner Haftzelle in der Justizvollzugsanstalt Hof aufgefunden.
Der Tatverdächtige hatte sich in seiner Zelle erhängt. Eine Fremdeinwirkung kann nach Durchführung der Ermittlungen ausgeschlossen werden.
Seit über sechs Monaten war eine Ermittlungskommission der Kriminalpolizei Hof mit Unterstützung weiterer oberfränkischer Dienststellen unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Hof dem Tatverdacht nachgegangen, dass der Tatverdächtige, der bis Dezember 2025 in einer führenden Funktion in einem Kinderheim in Wunsiedel tätig war, einen sieben- bis neunjährigen Jungen im Zeitraum 2023 bis 2025 sexuell missbraucht haben soll.
Wie bereits in der Pressemitteilung vom 05.03.2026 mitgeteilt, erstattete die Mutter des Kindes im Herbst 2025 Anzeige gegen den 49-jährigen. Bei Durchsuchungen im Dezember 2025 und Ende März 2026 am Wohnort, an der Arbeitsstelle und an weiteren Orten wurde eine Vielzahl an Beweismitteln sichergestellt, darunter zahlreiche Datenträger. Nachdem sich zwischenzeitlich der Tatverdacht erhärtet hatte, befand sich der Mann seit Anfang März 2026 in Untersuchungshaft.
Die Ermittler stellten im Rahmen der Untersuchungen fest, dass bereits vor der Festnahme des Beschuldigten mehrere mobile Endgeräte zurückgesetzt worden waren. In kleinteiliger Ermittlungsarbeit werteten die Polizisten tausende von digitalen Spuren aus, und vernahmen mehr als hundert Personen. Die Ermittler fanden eine vierstellige Anzahl an Dateien mit kinder- und jugendpornographischen Inhalten. Der Tatverdächtige stand im Verdacht, eine dreistellige Anzahl dieser Dateien selbst hergestellt zu haben.
Aufgrund der vorhandenen Ermittlungsergebnisse hatte die Staatsanwaltschaft Hof am 24.08.2026 Anklage gegen den 49-jährigen Deutschen beim Landgericht Hof erhoben.
Ihm wurden mehrere Delikte nach dem Sexualstrafrecht, darunter der mehrfache schwere sexuelle Missbrauch und die Vergewaltigung des Kindes sowie der Besitz und das Herstellen kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen.
