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el wun30.4.2020 – +++ 28-Jähriger will in ehemaliges Schmidt-Bank-Gebäude eindringen +++

Wunsiedel - Am Mittwoch gegen 14.15 Uhr ging bei der Polizeiinspektion Wunsiedel die Mitteilung ein, dass eine Person versucht, mittels eines Teleskopkeschers die Fenster des ehemaligen Schmidt-Bank-Gebäudes in der Sechsämterland-Straße einzudrücken. Während das Anwesen durch mehrere Polizeistreifen umstellt wurde, konnte in der Nähe des Gebäudes ein 28-jähriger Mann vorläufig festgenommen werden. Dieser gab an, bereits im Gebäudekomplex gewesen zu sein und dabei einen Schlüsselbund entwendet zu haben, der dann auch in seiner Hosentasche aufgefunden wurde. Durch die Aktion handelte sich der junge Mann eine Anzeige wegen Diebstahl und Hausfriedensbruch ein.  

 

+++ Herumfliegende Ladungsteile beschädigen Skoda +++

Wunsiedel - Am Mittwoch um 15.00 Uhr fuhr ein 54-jähriger Mann mit seinem weißen Skoda Octavia auf der Bundesstraße 303 von der Abfahrt Luisenburg in Richtung Tröstau. Kurz vor der Einmündung nach Furthammer kam ihm ein Pkw mit Anhänger entgegen, der zu diesem Zeitpunkt einen Reifenschaden hatte, weshalb ihm Teile seiner Ladung vom Anhänger fielen. Diese prallten gegen die Front des Skoda. Daraufhin drehte der 54-Jährige sofort um, konnte den Schadensverursacher jedoch nicht mehr an der Unfallstelle antreffen. Die Polizeiinspektion Wunsiedel bittet deshalb unter Telefon 09232/99470 um Hinweise auf den bislang unbekannten Führer des Fahrzeuggespanns.

 

+++ 86-Jähriger fährt nach Unfall einfach weiter +++

Wunsiedel - Am Mittwoch um 11.00 Uhr parkte ein 86-jähriger Mann mit seinem Pkw in der Ludwigstraße aus und streifte dabei mit seiner rechten Front das linke Heck des vor ihm geparkten Autos einer 23-Jährigen. Im Anschluss fuhr der Senior nach Hause, ohne sich um den angerichteten Schaden in Höhe von rund 100 Euro zu kümmern. Der Unfall wurde jedoch von einem Zeugen beobachtet, sodass eine Polizeistreife die Halteradresse des Schadenverursachers anfuhr und den 86-Jährigen zu dem Unfall befragte. Dieser gab an, den Anstoß nicht bemerkt zu haben, was ihn aber nicht vor einer Anzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort bewahrt.



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