14.9.2026 - +++ Vorsicht bei privaten Überwachungskameras +++
Wunsiedel – Des Öfteren kam es im Landkreis bereits zu einem Verstoß gegen die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung. Privatpersonen, welche auf Ihrem Grundstück eine Überwachungskamera installiert haben, sind erstens dazu verpflichtet dies für alle ersichtlich auf dem Grundstück zu kennzeichnen, als auch zweitens angehalten nur ihr eigenes Grundstück zu filmen. Sollte man Nachbargrundstücke oder öffentliche Gehwege auf den Aufnahmen haben, ist dies zu unterlassen. Auch die Aufzeichnung von Ton in nichtöffentlichen Bereichen ist nach §201 StGB verboten. Verstöße können zu Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen, Schadensersatz sowie Bußgeldern führen.
