24.8.2026 – +++ Zwei Leichtverletzte nach Frontalzusammenstoß bei Weißenstadt +++
Weißenstadt - Am Freitagmorgen, 21.08.2026, gegen 06:40 Uhr ereignete sich auf der Ortsverbindungsstraße von Meierhof in Richtung Birk ein Verkehrsunfall mit zwei leicht verletzten Personen.
Ein 30-jähriger Mann aus Weißenstadt war mit seinem Skoda Scala von Meierhof kommend in Richtung Birk unterwegs. Zeitgleich befuhr ein 47-jähriger Mann, ebenfalls aus Weißenstadt, mit seinem Ford Kuga die Strecke aus der Gegenrichtung.
Der Fahrer des Skoda wurde durch die tief stehende, aufgehende Sonne stark geblendet und erkannte den entgegenkommenden Ford zu spät. Er versuchte noch, nach rechts auszuweichen, konnte einen Zusammenstoß jedoch nicht mehr verhindern. Es kam zu einem seitlich versetzten Frontalzusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Bei beiden Fahrzeugen lösten die Airbags aus. Zum Glück wurden beide Fahrer nur leicht verletzt. Sie wurden vom Rettungsdienst in ein nahegelegenes Klinikum gebracht.
Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Der entstandene Gesamtsachschaden wird auf rund 30.000 Euro geschätzt.
+++ Vorfahrtsmissachtung im Kreisverkehr – 7.000 Euro Sachschaden +++
Röslau - Am Sonntag, 23.08.2026, 11:45 Uhr, kam es in einem Kreisverkehr in Röslau zu einem Verkehrsunfall mit zwei beteiligten Pkw.
Ein 75-jähriger Mann aus dem Landkreis Wunsiedel fuhr mit seinem grauen Skoda in den Kreisverkehr ein, dabei missachtete er das Verkehrszeichens 205 - Vorfahrt gewähren.
Zu diesem Zeitpunkt befand sich bereits eine 71-jährige Frau aus Wunsiedel mit ihrem roten Renault im Kreisverkehr. Es kam zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge.
Verletzt wurde niemand. An den Fahrzeugen entstand ein Gesamtschaden von rund 7.000 Euro.
+++ Rollerfahrer ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss +++
Wunsiedel - Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Wunsiedel einen 49-jährigen Einheimischen, der mit einem Roller im Bereich Burgermühlweiher unterwegs war.
Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der 49-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Zudem ergaben sich Anhaltspunkte für eine Beeinflussung durch Betäubungsmittel. Ein vor Ort durchgeführter Urintest verlief ebenfalls positiv.
Daraufhin wurde eine Blutentnahme durch einen Arzt angeordnet und durchgeführt. Gegen den Mann wird wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt, bei positivem Ergebnis der Blutuntersuchung, muss er sich zusätzlich wegen Fahrens unter Drogeneinwirkung nach dem Straßenverkehrsgesetz verantworten. Da der Mann keine Fahrerlaubnis besaß, wurde der von ihm geführte Roller sichergestellt.
