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el selb19.4.2017 – +++ Nachbar als Käufer angegeben +++

Selb – Zwei Betrugsfälle wurden in Selb festgestellt. Ein 24-jähriger Selber bestellt hierbei zwei Sachen bei verschiedenen Anbietern und ließ diese liefern. Als Empfänger gab er seinen Nachbarn an. Dieser erhielt nun Mahnungen für die Ware, die er selbst nie bestellt und auch nicht erhalten hat. Gegen den tatsächlichen Besteller wird nun wegen Betrugs ermittelt.

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