Anzeige

el naila11.9.2025 – +++ Mit gestohlenem Kennzeichen Unfall verursacht und getürmt +++

Bad Steben. Ein bislang unbekannter Verkehrsteilnehmer, der als südländischer Typ mit schwarzem 3-Tage-Bart beschrieben wird, befuhr Mittwochabend gegen 17:40 Uhr mit einem blauen Seat Ibiza die Bahnhofstraße und wollte nach links in die Nailaer Straße abbiegen. Dabei übersah er einen 56-jährigen, vorfahrtberechtigten  Skoda-Fahrer, welcher die Schützenstraße befuhr und nach links in die Bahnhofstraße einfahren wollte. Ein Zusammenstoß konnte nicht verhindert werden. Der Gesamtschaden beläuft sich auf ca. 4.500,-- Euro. Der Beschuldigte entfernte sich vom Unfallort. Die Beamten der Nailaer Polizei haben die Ermittlungen aufgenommen und fanden das Fahrzeug anschließend am Ortseingang von Thierbach. Vom Fahrer fehlte jedoch jede Spur. Außerdem stellte sich heraus, dass das Kennzeichen wegen Diebstahl ausgeschrieben war. Der Seat wurde daraufhin beschlagnahmt.  Sollte jemand Angaben zu dem Vorfall bzw. zu dem Fahrer machen können, bittet die Polizeiinspektion Naila um Kontaktaufnahme unter der Telefonnummer 09282/97904-0.

 

+++ Fahndungstreffer: Ohne Führerscheine am Straßenverkehr teilgenommen +++

Berg. Bei gleich 2 Kontrollen durch den Zoll wurden die Beamten der Nailaer Polizei auf den Plan gerufen:

Zuerst wurde der Führerschein eines 26-jährigen Opel-Fahrers aus Polen sichergestellt, der auf der A9 Richtung München unterwegs war. Seitens der Staatsanwaltschaft Detmold bestand gegen ihn eine Ausschreibung zur Sicherstellung des Führerscheins wegen Fahren trotz Fahrverbots. Die Weiterfahrt wurde unterbunden, eine Anzeige folgt.

Weiter befuhr ein 48-jähriger Pole ebenfalls die A9 Richtung München. Bei dessen Kontrolle wurde eine Fahndungsnotierung in Form einer Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Heidelberg festgestellt. Nachdem er zunächst behauptet hatte, seinen Führerschein vergessen zu haben, gab der Mann schnell zu, gar keinen zu besitzen. Auch er erhält eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Weiterfahrt konnte durch den Beifahrer fortgesetzt werden, der eine gültige Fahrerlaubnis vorzeigen konnte.



Diesen Beitrag teilen



FacebookTwitterGoogle Plus