4.5.2025 - +++ Mit abgelaufenem Kennzeichen unterwegs +++
Bad Steben. Am Samstagmittag wurde in Bad Steben ein 59-jähriger Fahrer mit seinem VW angehalten, dessen – nur für fünf Tage gültiges – Kurzzeitkennzeichen schon im April abgelaufen war. Da somit für das Fahrzeug keine Versicherung und auch keine Zulassung bestand und darüber hinaus auch keine Steuern entrichtet wurden, muss sich der Fahrzeugführer jetzt wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz sowie wegen einer Ordnungswidrigkeit des „Fahrens ohne Zulassung“ verantworten.
+++ Hoher Sachschaden bei Wildunfall +++
Bad Steben. Ausnahmsweise erwähnenswert bei den fast täglich passierenden Wildunfällen ist eine Kollision zwischen einem Audi und einem Wildschwein, welche sich in der Nacht von Samstag auf Sonntag auf der Straße zwischen Bobengrün und Geroldsgrün auf Höhe Gerlas ereignete. Durch die Wucht des Aufpralles wurde die Fahrzeugfront des Audi stark beschädigt. Der finanzielle Schaden an dem nicht mehr fahrtüchtigen Fahrzeug wird auf 10.000 Euro geschätzt.