Anzeige

el mak22.6.2026 - +++ Mit Messer am Bahnhof angetroffen – Polizeibeamte stellen Einhandmesser sicher +++

Marktredwitz – Mehrere besorgte Bürger meldeten am Sonntagabend eine auffällige Person im Bereich des Bahnhofs Marktredwitz.

Die verständigte Streifenbesatzung traf den Mann am Gleis an und unterzog ihn einer Kontrolle. Im Rahmen der Maßnahmen wurde ein im Hosenbund verborgenes Einhandmesser mit einer Klingenlänge von etwa 7,5 Zentimetern aufgefunden und sichergestellt. Da für das Führen eines solchen Messers kein berechtigtes Interesse vorlag, leiteten die Beamten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz ein. Im Anschluss erfolgte eine weitere Durchsuchung, die keine zusätzlichen gefährlichen Gegenstände oder Betäubungsmittel zutage förderte. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann entlassen. Im Verlauf der Sachbearbeitung beleidigte der Betroffene einen Polizeibeamten, weshalb zusätzlich ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung eingeleitet wurde.

 

+++ Verfolgungsfahrt endet nach mehreren Kilometern – Ermittlungen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Drogenverdachts +++

Marktredwitz – Eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Marktredwitz wollte in den Abendstunde des 21.06. im Stadtgebiet ein Fahrzeug kontrollieren. Die Fahrerin ignorierte jedoch sämtliche Anhaltesignale und setzte ihre Fahrt mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fort. Mehrfach kam es zu gefährlichen Situationen, wobei Zusammenstöße nur knapp verhindert werden konnten. Schließlich endete die Flucht in der Dieselstraße, wo das Fahrzeug nach einer Kollision mit einem Bordstein zum Stillstand kam. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten eine geringe Menge mutmaßlicher Betäubungsmittel, die sichergestellt wurde. Auf Anordnung des Gerichts erfolgte eine Blutentnahme. Das Fahrzeug wurde beschlagnahmt und abgeschleppt. Gegen die Fahrerin wird unter anderem wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt.



Diesen Beitrag teilen



FacebookTwitterGoogle Plus