4.7.2022 – +++ Flegel auf dem Festplatz +++
Marktredwitz - Flegelhaftes Verhalten eines 30-jährigen Mannes führte am vergangenen Sonntagabend gegen 22:00 Uhr, zu einem Polizeieinsatz auf einem Fest in der Karlsbader Straße. Was war geschehen? Dem 30-Jährigen ist auf besagtem Fest augenscheinlich so warm geworden, dass er „unten herum blank“ zog. Dies fanden anwesende Besucher des Fests offenbar nicht so gut, wie sich das der Mann vielleicht gedacht hatte, weshalb die Polizei Marktredwitz verständigt wurde. Nachdem der 30-Jahre alte Mann einem Platzverweis nicht nachkam und auch noch auf die eingesetzten Polizeibeamten losging, wurde er von diesen in Gewahrsam genommen. Dabei leistete er vehement Widerstand, wobei zwei Polizisten leicht in Form von Prellungen und kleinen Schürfwunden verletzt wurden. Ein bei dem 30-Jährigen durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,88 Promille. Er musste sich daher im Nachgang einer Blutentnahme im Krankenhaus Marktredwitz unterziehen. Hier beleidigte er zudem noch einen weiteren Polizeibeamten. Gegen den 30-Jahre alten Mann ermittelt die Polizei Marktredwitz nun unter anderem wegen Tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung.
+++ Berauschte Rollerfahrt +++
Arzberg – Am gestrigen Sonntagnachmittag, gegen 14:00 Uhr, kontrollierten Beamte der Polizei Marktredwitz in der Bauernfeindstraße einen 26-Jahre jungen Mann, der in diesem Bereich mit einem Elektro-Roller unterwegs war. Da er deutliche drogentypische Auffälligkeiten aufwies wurde bei ihm ein Drogenvortest durchgeführt. Dieser reagierte positiv auf Cannabisprodukte. Der Rollerfahrer wurde daraufhin zur Blutentnahme ins Klinikum Marktredwitz gebracht. Einen Drogenkonsum stritt der 26-Jährige dennoch weiterhin ab. Der E-Roller wurde an seine Freundin übergeben. Die Weiterfahrt damit wurde ihm durch die Polizisten somit untersagt. Gegen den 26-Jährigen ermittelt die Polizei Marktredwitz nun wegen eines Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie einer Ordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz.