22.3.2021 – +++ Metalltresor aufgefunden – Zeugen gesucht +++
Marktredwitz – Am Sonntagvormittag, gegen 10:30 Uhr, fand ein Zeuge in der Leutendorfer Straße einen braunen Metalltresor. Dieser lag neben einem Leichtstoffcontainer. Der Zeuge verständigte daher die Polizei. Beamte der Polizei Marktredwitz kamen umgehend vor Ort, um den Tresor in Augenschein zu nehmen. Dabei stellten sie an dem Tresor Aufbruchspuren im Bereich eines Scharniers fest. Herkunft und Inhalt des Tresors sind aktuell jedoch noch unbekannt. Der Tresor wurde deswegen sichergestellt. Zeugen, die sachdienliche Angaben in dieser Sache machen können, werden daher dringend gebeten, sich bei der Polizei Marktredwitz unter der Telefonnummer 09231/9676-0 zu melden.
+++ Pkw kracht im Grundstücksmauer – Fahrer alkoholisiert +++
Arzberg – Am Sonntag, 21.03.2021 gegen 19:15 Uhr kam es in der Egerstraße zu einem Verkehrsunfall. Ein 64-Jähriger aus Arzberg sei mit seinem PKW Daimler die Egerstraße in Richtung Stadtmitte gefahren. Hierbei sei er aus bislang unbekannten Gründen nach links von der Fahrbahn abgekommen und gegen eine Grundstücksmauer gefahren. Ein zufällig hinzukommender Mann befreite den Fahrer aus seinem Fahrzeug. Da bei dem 64-Jahre alten Herrn leichter Alkoholgeruch feststellbar war, wurde vor Ort ein Atemalkoholtest durchgeführt. Dieser ergab einen Wert von 2,36 Promille.
An dem PKW entstand durch die Kollision mit der Mauer vorne ein massiver Schaden in Höhe von ca. 20.000,- Euro. Hinten links stellten die Polizisten an dem Pkw jedoch auch noch Beschädigungen fest, welche so ganz und gar nicht zu diesem Unfallgeschehen passten. Die aufnehmenden Beamten der Polizei Marktredwitz überprüften daher die Fahrtstrecke des Mannes. Hierbei stellten sie in der Ringstraße eine Beschädigung an einem dortigen Holzzaun fest. Zudem lag das gebrochene Rücklicht des Daimler auf dem Boden. An der Mauer in der Egerstraße und am Gartenzaun in der Ringstraße entstand jeweils ein Sachschaden in Höhe von ca. 1.000,- Euro. Der 64-Jährige musste sich in einem lokalen Klinikum einer Blutentnahme unterziehen. Den Führerschein beschlagnahmten die Polizisten. Gegen den Mann ermittelt die Polizeiinspektion Marktredwitz nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkohol, unerlaubten Entfernen vom Unfallort, u. a.
+++ Ohne gültige Fahrerlaubnis am Steuer plus offener Haftbefehl in gleicher Sache +++
Schirnding – Am Montagmorgen gegen 05:35 Uhr kontrollierten Polizeibeamte einen 39-jährigen tschechischen Staatsangehörigen, der mit einem Opel Vivaro auf der B303 im Bereich von Schirnding unterwegs war. Hierbei stellten die Beamten fest, dass der Mann derzeit über keine gültige Fahrerlaubnis verfügt, da er eine Versagung des Rechts hat, von seiner ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen. Die Weiterfahrt mit dem Opel wurde ihm daher von den Polizisten unterbunden. Weiterhin stellten die Beamten fest, dass gegen den 39-Jährigen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hof, ebenfalls wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestand. Diesen konnte der Mann jedoch durch Zahlung von 975,- Euro vor Ort abwenden. Aufgrund der oben festgestellten neuerlichen Fahrt ohne gültige Fahrerlaubnis ermittelt die Polizei Marktredwitz nun auch wieder wegen eines Vergehens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den tschechischen Staatsangehörigen. Diese Anzeige wird in Kürze der Staatsanwaltschaft Hof zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt.
+++ Mit Marihuana am Steuer? +++
Schirnding – Am 21.03.2021 gegen 15:40 Uhr kontrollierten Polizeibeamte einen 32-jährigen Mann in seinem LKW, der die B303 befuhr. Hierbei stellten die Beamten drogentypische Auffälligkeiten bei dem Fahrer fest. Die Polizisten fanden bei dem Mann dann auch eine geringe Menge Marihuana auf. Die Polizisten verbrachten ihn daraufhin zur Blutentnahme in ein nahe gelegenes Klinikum. Den Fahrzeugschlüssel des LKWs stellten die Beamten zur Unterbindung der Weiterfahrt sicher. Das Marihuana wurde ebenfalls sichergestellt. Der 32-Jährige muss sich nun wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz und einer Verkehrsordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz verantworten. Allein für die vorgenannte Verkehrsordnungswidrigkeit sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von mindestens 500,- Euro, zwei Punkte auf dem Konto in Flensburg und einen Monat Fahrverbot vor.
+++ Nochmals mit Marihuana am Steuer? +++
Schirnding – Am Sonntag, 21.03.2021 gegen 13:00 Uhr kontrollierten Polizeibeamte einen 32-jährigen Mann in seinem Citroen, der die B303 befuhr. Hierbei stellten die Beamten drogentypische Auffälligkeiten bei dem Citroen-Fahrer fest. Die Polizisten verbrachten den Mann daraufhin zur Blutentnahme in ein nahe gelegenes Klinikum. Den Fahrzeugschlüssel des Citroen stellten die Beamten zur Unterbindung der Weiterfahrt sicher. Der 32-Jährige muss sich nun wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz und einer Verkehrsordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz verantworten. Allein für die vorgenannte Verkehrsordnungswidrigkeit sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von mindestens 500,- Euro, zwei Punkte auf dem Konto in Flensburg und einen Monat Fahrverbot vor.