Anzeige

el hof3.11.2026 – +++ Pkw-Fahrer unter Drogeneinfluss +++

HOF. In der Nacht von Montag auf Dienstag unterzogen Beamte der Polizeiinspektion Hof in der Leopoldstraße einen 29-jährigen Deutschen aus dem Raum Hof mit seinem Pkw Opel einer Verkehrskontrolle. Dabei stellten die Beamten drogentypische Auffälligkeiten bei dem Mann fest. Ein anschließender Vortest verlief positiv auf THC. Daher untersagten ihm die Beamten die Weiterfahrt und brachten ihn für eine Blutentnahme in ein nahes Krankenhaus, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Seinen Weg musste er anschließend zu Fuß fortsetzen, da die Beamten seinen Fahrzeugschlüssel vorübergehend sicherstellten.

Der 29-Jährige muss nun mit einem empfindlichen Bußgeld, zwei Punkten im Fahreignungsregister und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.

 

+++ Ohne Fahrerlaubnis am Steuer +++

HOF. In der Nacht von Montag auf Dienstag unterzogen Beamte der Polizeiinspektion Hof in der Eppenreuther Straße den Fahrer eines Pkw Citroen, einen 28-jährigen Ukrainer ohne festen Wohnsitz im Bundesgebiet, einer Verkehrskontrolle. Dabei stellten die Beamten fest, dass der Mann über keine gültige Fahrerlaubnis verfügte. Daher untersagten Sie ihm die Weiterfahrt und leiten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen ihn ein. Seinen weiteren Weg musste der Mann zu Fuß fortsetzen.

 

+++ Kontrollwoche „Alkohol und Drogen im Straßenverkehr“ +++

HOF. In der vergangenen Woche, vom 26. Oktober bis zum 1. November, führte die Polizeiinspektion Hof zusammen mit Unterstützungskräften der bayerischen Bereitschaftspolizei und der zentralen Einsatzdienste Hof im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms 2030 eine einwöchige Kontrollaktion mit der Zielrichtung „Alkohol und Drogen im Straßenverkehr“ durch.

Über die gesamte Woche hinweg führten die Beamtinnen und Beamten mit uniformierten, aber auch zivilen Einsatzkräften, verstärkte Verkehrskontrollen im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Hof durch. Insgesamt kontrollieren sie dabei eine mittlere dreistellige Anzahl an Fahrzeugen, vom Fahrrad bis hin zum Lkw. Hierbei legten sie neben der Verkehrssicherheit der Fahrzeuge ein ganz besonderes Augenmerk auf die Fahrtüchtigkeit der jeweiligen Fahrzeugführer.

Obwohl der Großteil der Kontrollen keine Beanstandungen nach sich zog, mussten die Beamtinnen und Beamten auch mehrere teils erhebliche Verfehlungen feststellen.

So kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Hof am Montagnachmittag einen 37-jährigen Opelfahrer in der Bahnhofstraße. Dabei stellten die Beamten fest, dass der polnische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland über keine gültige Fahrerlaubnis verfügte. Zudem fielen ihnen drogentypische Auffälligkeiten bei ihm auf. Nachdem ein Drogenvortest positiv auf Kokain und THC verlief, untersagten ihm die Beamten die Weiterfahrt und brachten ihn für eine Blutentnahme in ein umliegendes Krankenhaus. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren, u.a. wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Ähnlich negativ fiel auch ein 33-Jähriger aus dem Raum Hof auf. Der Deutsche wurde am Donnerstagabend mit seinem BMW von Beamten der Bereitschaftspolizei in einer stationären Kontrollstelle in der Plauener Straße kontrolliert. Nachdem der Mann eine Atemalkoholkonzentration deutlich oberhalb der Grenze des Erlaubten aufwies, musste auch er seine Fahrt vor Ort beenden und sich einer Blutentnahme in einem örtlichen Krankenhaus unterziehen. Gegen ihn wird nun wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ermittelt.

Insgesamt deckten die Beamten während der Woche fünf Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen auf. Die jeweiligen Fahrer müssen sich nun auf Bußgeldanzeigen oder gar Strafverfahren einstellen. Zudem stellten die Beamten insgesamt vier Fälle von Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie eine mittlere zweistellige Zahl an unterschiedlichen, geringwertigeren Verkehrsordnungswidrigkeiten fest.

Die Polizeiinspektion Hof weist abschließend darauf hin, dass das Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln zu erheblichen Gefahren für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer führen kann. Daher werden entsprechende Verstöße stets konsequent verfolgt, was – je nach Art der Verfehlung - empfindliche Sanktionen nach sich ziehen kann. Diese reichen vom Bußgeld über den Entzug der Fahrerlaubnis bis hin zu einer Freiheitsstrafe.



Diesen Beitrag teilen



FacebookTwitterGoogle Plus