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el hof16.8.2026 – +++ Mit frisiertem Moped unterwegs +++

HOF - Gegen Mitternacht machte der 17jährige Fahrer eines Kleinkraftrades auf sich aufmerksam. In der Hofer Vorstadt fiel das Fahrzeug durch seine rasante Fahrweise auf und wurde deshalb im Rahmen einer Verkehrskontrolle angehalten. Der verantwortliche Fahrzeugführer konnte eine entsprechende Fahrerlaubnis der Klasse AM, sowie Versicherungsbescheinigung und die Betriebserlaubnis aushändigen. Die lt. Betriebserlaubnis zulässige Höchstgeschwindigkeit war jedoch mit den Beobachtungen der Streifenbesatzung nicht in Einklang zu bringen, weshalb noch an Ort und Stelle eine Überprüfung der Höchstgeschwindigkeit mittels eines geeichten, mobilen Prüfstandes durchgeführt wurde. Die Messung ergab satte 96km/h und liegt somit auch nach Abzug der Toleranz deutlich über der zulässigen bauartbedingen Höchstgeschwindigkeit. Somit war die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erloschen und auch der Führerschein der Klasse AM nicht mehr ausreichend. Das Fahrzeug wurde sichergestellt und gegen den Fahrer ein Strafverfahren, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, eingeleitet.

 

+++ Flüchtigen Ladendieb gestellt +++

HOF - Am Samstagnachmittag kam es in einem Drogeriemarkt in der Hofer Innenstadt zu einem Ladendiebstahl. Angestellt beobachten den 16jährigen Dieb dabei, wie dieser diverse Artikel aus den Regalen nahm und in seinen Rucksack steckte. Vor Verlassen des Ladengeschäfts wurde der Jugendliche angesprochen. Er wollte flüchten und wurde deshalb durch eine Angestellte festgehalten. Hier riss sich der Jugendliche los und flüchtete. Im Rahmen der Fahndung konnte der Täter dann im Bereich der Altstadtpassage festgestellt werden. Als er die Streife erblickte flüchtete er erneut, konnte jedoch kurze Zeit später gestellt und festgenommen werden. Den Rucksack samt Diebesgut hatte er sich vor der Festnahme noch entledigt, konnte jedoch kurze Zeit später durch die Streifenbesatzung, samt Diebesgut, aufgefunden werden. Der Jugendliche wurde zum Dienstgebäude verbracht und dort an seinen Vater übergeben. Das Diebesgut wurde sichergestellt. Er muss sich nun, wegen räuberischen Ladendiebstahls, strafrechtlich verantworten.



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