22.6.2026 - +++ Fußgänger von Bus angefahren - Zeugen gesucht +++
HOF. Am Freitagnachmittag wurde ein 53-jähriger Deutscher aus dem Landkreis Hof in der Hofer Straße von einem anfahrenden Omnibus touchiert und dabei leicht verletzt.
Gegen 14:30 Uhr wollte der noch unbekannte Busfahrer an der Haltestelle in der Hofer Straße vom Fahrbahnrand losfahren. Da allerdings eine bislang ebenfalls unbekannte Frau noch in den Bus einsteigen wollte, klopfte der 53-jährige Passant von außen an die Scheibe des Busses, um den Fahrer auf die Frau aufmerksam zu machen. Dabei wurde der Mann vom Heckbereich des losfahrenden Busses am Oberkörper und am linken Oberschenkel touchiert. Der Fahrer stieg kurz aus, fuhr anschließend aber davon. Erst am Abend verspürte der 53-Jährige Schmerzen und meldete den Unfall.
Beamte der Polizeiinspektion Hof ermitteln nun wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort gegen Unbekannt. Dazu werden mögliche Zeugen, insbesondere aber die unbekannte Frau, die noch in den Bus einsteigen wollte, gebeten, sich unter der Tel.-Nr. 09281-704-0 bei der Polizei Hof zu melden.
+++ Widerstand nach Verkehrskontrolle +++
HOF. In der Nacht von Sonntag auf Montag, unterzogen Beamte der Polizeiinspektion Hof in der Bismarckstraße einen 33-jährigen Deutschen aus Hof mit seinem E-Scooter einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Dabei stellten die Beamten drogentypische Auffälligkeiten im Verhalten des Mannes fest. Einen freiwilligen Drogenvortest lehnte er jedoch ab. Aufgrund der bestehenden Verdachtsmomente ordneten die Beamten eine Blutentnahme an und belehrt den Mann darüber, dass diese Maßnahmen notfalls auch mit unmittelbarem Zwang durchgesetzt werden. Damit war der 33-Jährige jedoch nicht einverstanden und kündigte Widerstand an.
Nachdem eine zweite Streifenbesatzung zur Unterstützung hinzukam, fesselten die Beamten den nach wie vor renitenten Mann, wobei dieser körperlichen Widerstand leistete und infolge dessen zu Boden gebracht werden musste. Anschließend brachten ihn die Beamten in ein umliegendes Krankenhaus, wo er die Blutentnahme über sich ergehen lassen musste. Anschließend durfte er seinen weiteren Weg zu Fuß fortsetzen.
Er muss sich nun wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss verantworten.
