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el hof9.4.2026 – +++ Vandalismus an Stadtbücherei +++

HOF. Einen Sachschaden von etwa 1.300 Euro hinterließen unbekannte Täter im Zeitraum von Mittwoch, 01.04., 18:00 Uhr, bis Mittwoch, 08.04., 07:20 Uhr, an der Stadtbücherei in der Wörthstraße.

Die Unbekannten beschädigten durch rohe Gewalteinwirkung ein Metallgeländer sowie ein hölzernes Zufahrtstor. Beamte der Polizeiinspektion Hof nahmen den Fall vor Ort auf und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung gegen Unbekannt ein. Dazu werden mögliche Zeugen, die sachdienliche Angaben zum Tathergang oder den Unbekannten Tätern machen können, gebeten, sich unter der Tel.-Nr. 09281-704-0 zu melden. 

 

+++ Geparkter Pkw angefahren - Verursacher flüchtig +++

HOF. Am Dienstag, im Zeitraum von 121:00 Uhr bis 14:00 Uhr, wurde ein in einem Parkhaus in der Marienstraße abgestellter Pkw Audi von einem bislang unbekannten Fahrzeugführer angefahren und dabei im linken Bereich der Heckstoßstange beschädigt. Die Schadenshöhe liegt schätzungsweise bei etwa 1.000 Euro. Der Verursacher entfernte sich anschließend unerkannt, ohne seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Beamte der Polizeiinspektion Hof ermitteln nun wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort gegen Unbekannt und bitten unter der Tel.-Nr. 09281-704-0 um Zeugenhinweise.

 

+++ Anlasslos Polizeibeamte beleidigt +++

HOF. Am Mittwochnachmittag wurden zwei Beamte der Polizeiinspektion Hof beim Vorbeifahren unvermittelt mit ausgestrecktem Mittelfinger von einem Mann „begrüßt“. Dies hat nun Konsequenzen.

Gegen 19:00 Uhr fuhren die beiden Beamten im Rahmen ihres Streifendienstes an einer kleinen Sitzgelegenheit in der Straße Oberer Anger vorbei. Dabei fiel ihnen ein 38-jähriger Deutscher aus dem Raum Rehau auf. Bei Erblicken der Streifenbesatzung zeigte ihnen dieser ohne erkennbaren Anlass den ausgestreckten Mittelfinger. Bei einer anschließenden Kontrolle zeigte sich der bereits polizeibekannte Mann uneinsichtig und verhielt sich gleichgültig. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung gegen ihn ein.



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