18.7.2025 – +++ Geparkter Pkw beschädigt – Unfallverursacher flüchtig +++
HOF. Am Donnerstagnachmittag im Zeitraum von 15:00 bis 16:15 Uhr, beschädigte ein bislang unbekannter Fahrzeugführer einen „Am Lindenbühl“ geparkten Pkw VW Caddy. Aufgrund des vorliegenden Schadens im Bereich der vorderen linken Stoßstange ist davon auszugehen, dass ein Sachschaden von etwa 1.000 Euro anfällt.
Beamte der Polizeiinspektion Hof ermitteln nun wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort gegen Unbekannt und bitten unter der Tel.-Nr. 09281-704-0 um Zeugenhinweise.
+++ Trunkenheit führt zu Crash – dann wird’s handgreiflich +++
HOF. Am Donnerstagabend kommt es gegen 21:20 Uhr zu einem ganz besonderen Einsatz für die Hofer Kräfte. Das ganze Szenario spielte sich auf einem Tankstellenparkplatz in der Nähe des Güterbahnhofs und einem Supermarkt an der Hans-Böckler-Straße ab. Dabei fuhr ein stark alkoholisierter 46-jähriger Mann mit einem Pkw auf diesem Gelände herum. Aufgrund der starken Alkoholisierung und der wackeligen Fahrweise prallte dieser mit seinem 37-jährigen Beifahrer und gleichzeitigem Fahrzeughalter gegen eine dortige Leitplanke und einen Lichtmast. Unfallursächlich dürfte somit nicht wie der Fahrer später angab ein Schlagloch gewesen sein, sondern seine Alkoholisierung in Höhe von 2,86 Promille.
Als die Streifenbesatzung der Hofer Polizei am Tatort eintrifft, ist dann nur noch der 37-jährige Mann vor Ort. Der Fahrer hatte sich bereits entfernt. Während der Unfallaufnahme konnte durch eine weitere hinzugezogene Streifenbesatzung der 46-jährige Unfallverursacher an seiner Wohnanschrift angetroffen. Im Zuge der Abarbeitung des Vorfalles beschuldigte der Fahrer wiederum den Beifahrer ebenfalls betrunken gefahren zu sein. Dies hatte zur Folge, dass gegen den Beifahrer und Besitzer des Fahrzeuges auch Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit eingeleitet werden musste. Ein Alkotest hier ergab 3,68 Promille.
Da sich der 37-jährige Beifahrer aber bei dem Unfall leicht am Arm verletzte, sollte er durch die hinzugezogenen Rettungskräfte behandelt werden. Zudem ordneten die Beamten eine Blutentnahme an. Daraufhin versuchte der Beifahrer zu türmen, musste festgehalten werden und bedrohte letztendlich die Polizeibeamten. Als er sich weiterhin gegen die Mitnahme sperrte, mussten die vor Ort aufnehmenden Beamten ihn zu Boden bringen und fesseln.
Beide Männer mussten sich abschließend einer Blutentnahme ins Sana-Klinikum Hof unterziehen. Nach Abschluss der Maßnahmen konnte sie vor Ort entlassen werden.
Welche Folgen erwarten die beiden? Der 46-jährige Fahrer muss sich nun vor Gericht wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB, „Fahrerflucht“) sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) strafrechtlich verantworten.
Den 37-Jährigen erwarten mehrere Anzeigen wegen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG), Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) sowie Beleidigung (§ 185 StGB) oder Bedrohung (§ 241 StGB).