13.3.2025 – +++ Bedrohung mit Messer +++
HOF. Am Mittwoch, gegen 12 Uhr, kam es im Stadtgebiet zu einer Bedrohung. Ein 44-Jähriger saß in seinem geparkten Pkw in der Mühlstraße. Währenddessen lief ein anderer 44-Jähriger am Auto vorbei und zog unvermittelt ein Messer aus seinem Schal. Mit der Hand zeigte er auf den Geschädigten und vollführte mit dem Messer bedrohliche Gesten. Anschließend entfernte er sich. Allerdings ist seine Identität der Polizei Hof mittlerweile bekannt. Weshalb es zur Bedrohung kam ist derzeit Bestandteil polizeilicher Ermittlungen.
+++ Ladendieb flüchtet und zwickt Detektiv +++
HOF. Am Mittwoch, gegen 15:45 Uhr, entwendete ein 22-Jähriger mehrere Kleidungsstücke im Wert von 300 Euro aus einem Supermarkt in der Schleizer Straße.
Der Ladendetektiv konnte den jungen Mann beobachten und verfolgte ihn, als er sich aus dem Laden geschlichen hatte. An der angrenzenden Saale konnte der 22-Jährige gestellt werden. Er war zunächst nicht einsichtig und weigerte sich, den Detektiv zurück zum Markt zu begleiten. Als dieser ihn bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten wollte, zwickte er den Zeugen in die Hand, um sich aus dessen Griff zu lösen. Nach Ankunft der Streifenbesatzung konnte der 22-Jährige jedoch widerstandslos festgenommen werden. Die Ware wurde ihm abgenommen und dem Geschäft übergeben. Ihn erwarten nun zwei Anzeigen wegen Ladendiebstahl und Körperverletzung.
+++ Erneuter Ladendiebstahl trotz Hausverbot +++
OBERKOTZAU. Am Mittwoch, gegen 11:00 Uhr, betrat eine 41-jährige ein Geschäft in der Goethestraße und entwendete ein weißes T-Shirt, im Wert von 1,50 €.
Bereits am 06.03.2025 hatte die 41-Jährige einen Ladendiebstahl an der gleichen Örtlichkeit begangen. Dabei hatte sie vor der Flucht persönliche Ausweisdokumente zurückgelassen und konnte dadurch überführt werden. Sie erhielt zum damaligen Zeitpunkt bereits Hausverbot.
Nun schlug die Dame erneut zu und flüchtete, nachdem sie durch eine Mitarbeiterin beim Diebstahl erkannt wurde. Durch eine Streife der Polizei Hof konnte sie trotz sofortiger Fahndung nicht mehr angetroffen werden.
Die Frau erwartet erneut ein Strafverfahren wegen Ladendiebstahls und zusätzlich auch wegen Hausfriedensbruchs.
+++ Künftig zu Fuß unterwegs - Verurteilung nach Verkehrsdelikten +++
HOF. Am Dienstag wurde ein 20-Jähriger aus Oberkotzau wegen mehrerer Verkehrsdelikte vom Amtsgericht Hof zu einer längeren Bewährungsstrafe verurteilt. Zudem wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen.
Unter mehreren Verkehrsverstößen, mit denen der junge Mann bereits polizeilich in Erscheinung getreten ist, stach ein Fall vom 16. April 2024 besonders heraus. Dabei wurde er beschuldigt, am späten Abend mit seinem BMW mit circa 70 km/h durch die Fußgängerzone der Hofer Altstadt gerast zu sein. Wie durch ein Wunder kam durch diese nicht nur verbotene, sondern auch sehr gefährliche Aktion niemand zu Schaden. Über einen Presseaufruf konnten Beamte der Hofer Polizei im Anschluss Zeugen der Tat ermitteln. Aufgrund deren Aussagen konnte der damals 19-Jährige als Fahrer identifiziert werden.
Darüber hinaus fiel der junge Mann in der Vergangenheit noch mit weiteren, teils schwerwiegenden Verkehrsverstößen auf. So musste er im letzten Jahr in anderer Sache bereits seinen Führerschein für die Dauer von einem Monat vorübergehend abgeben.
Nun hatte das Gericht in der Summe genug von dem mehrfach gravierend verkehrswidrigen Verhalten des Mannes. Er wurde unter anderem wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, welche für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem wurde ihm die Fahrerlaubnis gerichtlich entzogen und er mit einer 36-monatigen Sperrfrist belegt. Erst nach Ablauf dieses Zeitraumes ist es dem jungen Mann gestattet, die Fahrerlaubnis neu zu erlangen. Darüber hinaus wurden ihm die Kosten des Verfahrens auferlegt.
Am Beispiel des 20-Jährigen wird ersichtlich, dass auch Verkehrsstraftaten keine Kavaliersdelikte sind und schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen können. Daher mahnt die Polizeiinspektion Hof, sich stets im Rahmen der Straßenverkehrsordnung zu bewegen und gegenseitig Rücksicht zu nehmen. Dies sorgt nicht nur für einen flüssigeren Verkehr, sondern reduziert auch erheblich die Unfallgefahr.