30.6.2021 – +++ Autofahrer mit hohem Promillewert +++
HOF. Nach dem Alkoholtest eines Autofahrers erklärte sich am frühen Dienstagmorgen dessen seltsame Fahrweise. Auf dem Display des Alkomaten erschienen 0,88 Milligramm pro Liter Atemluft, was einem Wert von 1,76 Promille entspricht.
Nach der Mitteilung einer aufmerksamen Zeugin hielt eine Streife kurz nach Mitternacht einen unsicher fahrenden Audifahrer in der Kulmbacher Straße an. Deutlicher Alkoholgeruch veranlasste die Beamten zur einem Alkoholtest. Der hohe Wert zog zunächst eine Blutentnahme und schließlich die Einziehung des Führerscheins des 47-Jährigen nach sich.
+++ Mitarbeiter entdeckt flüchtigen Ladendieb nach Arbeitsende +++
HOF. Kommissar Zufall und das gute Personengedächtnis eines Angestellten führten am Dienstagabend zur Ermittlung eines Ladendiebes, der nach der Tat geflüchtet war.
Gegen 17.40 Uhr beobachteten Angestellte eines Drogeriemarktes in der Lorenzstraße einen zunächst Unbekannten dabei, als dieser sich zwei Schokoriegel in die Hosentasche steckte. Als er diese an der Kasse nicht aufs Band legte, sprach ihn die Verkäuferin an. Er händigte zwar die Süßigkeiten aus und flüchtete aber aus dem Geschäft. Eine Fahndung im Nahbereich verlief zunächst ohne Erfolg.
Nach Ladenschluss fuhr ein Angestellter mit dem Rad nach Hause. Dabei erkannte er den geflüchteten Dieb, den gerade eine Polizeistreife kontrollierte. Er bestätigte den Beamten, dass es sich um den Gesuchten handelte. Mit diesem Vorwurf konfrontiert, räumte er die Tat ein. Der 17-Jährige muss sich nun wegen Ladendiebstahls vor der Justiz verantworten.
+++ Uneinsichtiger Zechpreller ohne Aufenthaltserlaubnis +++
HOF. Er wollte weder seine Zeche bezahlen, noch das Restaurant verlassen. Ein 28-Jähriger aus Indien zeigte auch gegenüber der Polizei am Dienstagabend wenig Bereitschaft zur Kooperation.
Der Mann ließ sich am Abend in einem Restaurant in der Altstadt bewirten und konsumierte Essen und Trinken im Wert von 34 Euro. Wie es ans Bezahlen ging, wurde er aber ungemütlich, sodass der Inhaber die Polizei rief. Das Eintreffen der Beamten beeindruckte ihn allerdings nur wenig. Er zeigte sich uneinsichtig und wollte ständig diskutieren. Wie sich herausstellte, hatte er kein Geld dabei und seine Bankkarte funktionierte nicht. Da er auch keinen Ausweis mitführte, nahmen ihn die Polizisten mit auf die Dienststelle. Letztlich gelang es, über seine gespeicherten Fingerabdrücke die Identität festzustellen.
Somit sammelten sich neben dem Zechbetrug Straftaten in Bezug auf das Aufenthaltsgesetz an.