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20.12.2019 +++ Ohne Führerschein erwischt +++

A 72, Feilitzsch: Schleierfahnder der Grenzpolizeigruppe kontrollierten am Donnerstagmittag an der Anschlussstelle Töpen einen Audi mit Ansbacher Kennzeichen. Der 54-jährige Fahrer konnte seinen Führerschein nicht finden und erklärte, diesen in Polen vergessen zu haben. Dass dies eine Lüge war, brachte die Anfrage am Fahndungscomputer sehr schnell zu Tage.

Der Führerschein befindet sich in Gewahrsam des Amtsgerichtes Ansbach, wo er wegen eines Unfalles unter Alkoholeinwirkung eingezogen worden war.

Gegen den Fahrer wird nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt.

 

+++ Unter Drogen am Steuer +++

A 9, Rastanalage Frankenwald: Positiv auf Cannabisprodukte reagierte ein Schnelltest bei einer 34-jährigen Mercedesfahrerin aus Leipzig.

Die Dame war am Donnerstagnachmittag in eine Kontrolle der Hofer Verkehrspolizei geraten und zeigte drogentypische Auffälligkeiten.

Die Fahrt war damit zu Ende. Sie musste sich um einen Ersatzfahrer kümmern. Um die fällige Anzeige wird sich die Hofer Justiz kümmern.

 

+++ Aus LKW ausgesperrt +++

A 93, Gattendorf: Aus seiner misslichen Lage befreite am Donnerstagabend eine Streife der Autobahnpolizei den Fahrer eines Sattelzuges an der Anschlussstelle Hof/Ost der A 93 in Richtung Süden.

Der Sattelzug war mit einer Reifenpanne liegengeblieben und der 51-jährige Fahrer ausgestiegen, um sich den Schaden anzusehen. Dabei hatte er sich versehentlich aus seiner Fahrerkabine ausgesperrt. Der Schlüssel steckte im Zündschloss und der Motor lief.

Die Streife verständigte auf Wunsch des Fahrers eine Service-Werkstatt, die die Kabine öffnete und damit eine Reparatur ermöglichte.

 

+++ Führerschein abgelaufen +++

Hof: Am Donnerstagabend kam ein 43-jähriger Pole zur Dienststelle der Verkehrspolizei und wollte die Sattelzugmaschine, die am Vortag wegen illegaler Beschäftigung des Fahrers von der Schwerverkehrskontrollgruppe sichergestellt worden war, wieder abholen.

Die Herausgabe scheiterte aber, weil die Beamten natürlich vor der Herausgabe des Fahrzeuges die Gültigkeit des Dokumentes überprüften. Dabei stellten sie fest, dass seine Fahrerlaubnis der Klasse CE seit März abgelaufen ist.

Die Auswertung seiner Fahrerkarte ergab, dass der Brummifahrer seitdem mehrfach in Deutschland gefahren ist. Deshalb muss er sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.

Die Sattelzugmaschine muss von einem anderen Fahrer abgeholt werden.



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