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el vpi27.5.2019 – +++ Flüchtiger BMW gesucht +++

A9/Münchberg: Am Sonntag, gegen 22:00 Uhr befuhr ein 21jähriger mit seinem Seat Leon die A9 in Richtung München. Hier fuhr er mit hoher Geschwindigkeit auf der linken von drei möglichen Fahrspuren. In etwa auf Höhe der Anschlussstelle Münchberg-Nord scherte unmittelbar vor ihm ein schwarzer BMW von der mittleren Fahrspur auf seine Fahrspur. Der Seat-Fahrer konnte nur durch eine Vollbremsung ein Auffahren verhindern. Jedoch kam sein Fahrzeug hierdurch ins Schlingern und er touchierte die Mittelschutzplanke. Danach versuchte er den BMW-Fahrer auf sich aufmerksam zu machen und ihn zum Anhalten zu bewegen. Dieser fuhr jedoch ohne Reaktion weiter. Der Sachschaden am Seat beträgt ca. 1500,- Euro. Zu dem BMW ist nur bekannt, dass er eine Münchner Zulassung gehabt haben soll. Die Verkehrspolizeiinspektion Hof ist auf sachdienliche Hinweise durch etwaige Zeugen, welche den Vorfall beobachte haben, angewiesen. Hinweise werden unter der Telefonnr. 09281/704-803 entgegengenommen.

 

+++ Marihuana im Gepäck und THC im Blut +++

A9/Berg: Gleich zweimal fündig wurden Schleierfahnder der Verkehrspolizeiinspektion Hof am Sonntagnachmittag an der Rastanlage Frankenwald an der A9. Zunächst kontrollierten Beamte einen 25jährigen aus Thüringen, welcher mit seinem VW Polo auf dem Weg in Richtung Heimat war. Neben einem Crusher mit einer geringen Menge Marihuana erkannten die Beamten auch Anzeichen von Drogenkonsum bei dem jungen Mann. Dies hatte neben der Sicherstellung der Drogen auch noch eine Blutentnahme für ihn zur Folge. Die Weiterfahrt war für ihn erstmal beendet.

Ebenso erging es ca. 1 Stunde später einem 21jährigen mit seinem Opel, welcher in Richtung Süden unterwegs war. Er wurde durch Beamte der Grenzpolizeigruppe Hof kontrolliert. Auch er hatte einen sogenannten Crusher mit Marihuana bei sich. Und auch er zeigte Anzeichen von Drogenkonsum. Somit musste auch er sich einer Blutentnahme unterziehen und die Fahrt war für ihn an Ort und Stelle beendet.

Die beiden jungen Männer erwartet nun je ein Strafverfahren wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln, sowie ein Bußgeld in Höhe von min. 500,- Euro, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot für das Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.



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