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el vpi11.12.2018 – +++ Unfall zwischen drei Autos +++

A93 / MARKTREDWITZ, LKR. WUNSIEDEL. Drei leicht verletzte Personen, ein Schaden im mittleren fünfstelligen Eurobereich und eine Fahrbahnsperrung über zwei Stunden war die Bilanz eines Verkehrsunfalls am späten Montagnachmittag auf der Autobahn A93. Insgesamt kollidierten drei Autos bei dem durch die Verkehrspolizei Hof aufgenommenen Unfall.

Ein 28 Jahre alter Audi-Fahrer befand sich, gegen 17.30 Uhr, auf dem Weg in Richtung Regensburg, als er zwischen den Anschlussstellen „Wunsiedel“ und „Marktredwitz-Nord“ den Seat eines 54-Jährigen überholte. Im Zuge dieses Fahrmanövers verlor der Überholende die Kontrolle über seinen Wagen und schleuderte nach rechts in die Schutzplanke. Letztlich kam er auf der Fahrbahn zum Stehen.

Während der Seat-Fahrer sein Fahrzeug abbremste, näherte sich von hinten der Renault eines 60-Jährigen. Als dieser den auf der Fahrbahn stehenden Audi erblickte, wich der Fahrer nach rechts aus und kollidierte dabei noch mit dem Wagen des 54 Jahre alten Mannes.

Die drei Insassen verletzten sich bei dem Verkehrsunfall leicht. Außerdem entstand ein Sachschaden von über 60.000 Euro. Da alle Autos nicht mehr fahrbereit waren, mussten zum Zwecke der Bergung die Autobahn in Fahrtrichtung Süden für etwa zwei Stunden mit Unterstützung der örtlichen Feuerwehren gesperrt werden. Die Verkehrspolizei Hof hat die Ermittlungen zur Unfallursache aufgenommen.

 

+++ Keine Fahrerkarte benutzt +++

A93 / GATTENDORF, LKR. HOF. Eine Anzeige nach dem Fahrpersonalgesetz war das Ergebnis einer Kontrolle der Schwerverkehrsgruppe der Verkehrspolizei Hof am Montagmittag auf der Autobahn A93. Der Lastwagenfahrer fuhr eine erhebliche Strecke ohne eine Fahrerkarte im Kontrollgerät.

Kurz vor 12.30 Uhr stoppten die Polizisten den 53-Jährigen mit seinem Sattelzug am Parkplatz „Bärenholz“. Bei der anschließenden Kontrolle stellte die Streife fest, dass der Mann in den letzten Tagen auf seiner Tour von der Türkei nach Deutschland auf knapp 4.000 Kilometern keine Fahrerkarte im digitalen Kontrollgerät gesteckt hatte. Der Kraftfahrer führte somit letztlich keinen Nachweis über seine Lenk- und Ruhezeiten. Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Fahrpersonalgesetz war für ihn die Folge.

 

+++ Ohne Aufenthaltserlaubnis, dafür mit verbotener Waffe +++

A9 / LEUPOLDSGRÜN, LKR. HOF. Weil er keinen Aufenthaltstitel hatte und in der Nacht zum Dienstag auf der Autobahn A9 ein Springmesser mitführte, muss sich nun ein 30-Jähriger strafrechtlich verantworten.

Gegen 22.30 Uhr kontrollierten die Beamten der Verkehrspolizei Hof auf dem Parkplatz „Lipperts“ den Fahrer eines Kleintransporters. Hierbei konnte der Mann lediglich seinen ukrainischen Reisepass vorzeigen. Ein Visum besaß der Ukrainer allerdings nicht. Da er jedoch zum Zwecke des gewerblichen Güterverkehrs in Deutschland war, hätte die Person einen entsprechenden Aufenthaltstitel benötigt.

Im weiteren Verlauf der Überprüfung entdeckte die Streife zudem ein in Deutschland verbotenes Springmesser. Die Beschlagnahme der Waffe war daraufhin die Folge. Bevor der Mann seine Fahrt fortsetzen durfte, leiteten die Beamten allerdings noch ein Strafverfahren wegen des illegalen Aufenthaltes und aufgrund eines Vergehens nach dem Waffengesetz ein.



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