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el naila7.12.2018 - +++ Geldbeuteldieb geht im KAUFLAND um - Polizei sucht Zeugen +++

Naila. Dass gut sichtbare Geldbeutel in offenen Taschen und Einkaufswägen an „Diebeshänden“ einen besonderen „Juckreiz“ verursachen, zeigte sich am Donnerstagmittag im Nailaer Kaufland. Hier musste gegen 12.30 Uhr eine Frau aus Thüringen feststellen, dass sie nicht mehr die Eigentümerin ihrer Geldbörse ist. Während des Shoppings schlug nämlich ein äußerst versierter Taschendieb zu und erleichterte die 64jährige um ihren Geldbeutel, der sich in ihrer Tasche im Einkaufswagen befand. Dass hier ein versierter Langfinger am Werke war, zeigte sich damit, dass die Frau das Fehlen ihres Geldbeutels erst an der Ausgangskasse bemerkte, ohne dass sie während des Einkaufens etwas Ungewöhnliches sah. Der Schaden ist nun groß, denn außer Bargeld ist auch das Fehlen der grünen Ledergeldbörse samt zweier EC-Karten, einem Personalausweis und einer Krankenversicherungskarte zu beklagen. Vielleicht haben andere Kaufland-Kunden etwas Verdächtiges bemerkt? Beamte der Nailaer Polizeiinspektion haben nun die Ermittlungen aufgenommen und bitten um Hinweise an die Rufnummer 09282/979040.

 

+++ Nailaer Polizei zieht schwarzen Golf „aus dem Verkehr“ +++

Naila. Am Donnerstagabend ist die Fahrt eines Golffahrers in den Straßen von Naila polizeilich beendet worden. Nailaer Polizisten stoppten den schwarzen Wagen, da gravierende Fahrzeugveränderungen und Mängel sichtbar waren. So schleiften die Räder an das Radinnenhaus; das nachträglich eingebaute Fahrwerk des Wagens stimmte nicht mit den Papieren überein; die nachträglich eingebauten Distanzscheiben hinten waren ohne ABE bzw. Gutachten; die Rückleuchten waren zu dunkel, was an falschen und defekten Glühlampen lag; und der nachträgliche Einbau von Xenonscheinwerfern war ebenfalls mangelhaft. Da aufgrund dieser erheblichen Mängel die Betriebserlaubnis des Wagens erloschen war, wurde dem Golffahrer nur noch erlaubt, nach Hause zu fahren. Erst die nachgewiesene Instandsetzung der gravierenden Fahrzeugmängel wird den schwarzen Golf wieder die Zulassung für den Straßenverkehr bescheren. Außerdem erwartet den Fahrer und Besitzer des Golfs eine Anzeige nach der Straßenverkehrszulassungsordnung.



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