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el naila14.3.2017 - +++ Polizei „geht dicker Fisch ins Netz“ +++

Berg. Beamte der Bundespolizei haben am Montagnachmittag einen Autobahnreisenden geschnappt, dem gleich zwei Justizbehörden auf den Fersen waren. Der 36jährige Mann aus Thüringen war den Polizisten aufgefallen, weil er mit einem Auto unterwegs gewesen ist, welches nicht mehr amtlich zugelassen war. Die Zulassungsplaketten an beiden Kennzeichen wurden von den Polizisten eindeutig als gefälscht erkannt. Die weiteren Überprüfungen mit dem Polizeicomputer ergaben dann, dass der 36jährige vom Amtsgericht Mühlhausen wegen Brandstiftung und von der Staatsanwaltschaft Koblenz wegen Diebstahls gesucht wird. Beamte der Nailaer Polizeiinspektion haben nun die Ermittlungen aufgenommen. Aufgrund der Haftbefehle wird der 36jährige wohl die nächste Zeit in Untersuchungshaft verbringen müssen.

 

+++ Nailaer Polizei warnt vor betrügerischem „Bundeszentralamt für Steuern“ +++

Naila. Dass Betrüger äußerst einfallsreich und phantasievoll agieren können, zeigte sich jetzt wieder einmal bei einem Betrugsversuch in Naila. Hier wurde eine Frau per E-Mail vom „Bundeszentralamt für Steuern“ kontaktiert, indem ihr mitgeteilt worden ist, dass sie eine Steuerrückzahlung in Höhe von 232,81 EURO zu erwarten hätte. Sie bräuchte in einer beigefügten Bildschirmmaske nur ihre Kontodaten und den IBAN eingeben und wenig später hätte sie das Geld in Händen. Glücklicherweise fiel die Frau nicht auf den Betrug herein und alarmierte die Nailaer Polizei. Die anschließende Recherche ergab dann zwangsläufig, dass ein „Bundeszentralamt für Steuern“ nicht existiert und in diesem Fall nur den Zweck gehabt hätte, um an die Kontodaten der Nailaerin zu gelangen. Mit der „Steuerrückzahlung“ sollte ihr die Preisgabe der Kontodaten schmackhaft gemacht werden. Mit dem gutgemeinten Rat der Nailaer Polizei werden auch Sie kein Opfer von Phishing-Betrügern - Wer in ähnlicher Weise solche Mitteilungen erhält, sollte deshalb sofort Verdacht schöpfen, keinerlei persönlichen Daten mitteilen und sich sofort mit der Polizei in Verbindung setzen.

 

+++ Übler Rowdy zerstört Blumenkästen +++

Schauenstein. Wer absichtlich Blumenkästen mit schönen Einpflanzungen zerstört, dem ist die Polizei auf den Fersen, wie am Montagvormittag am Marktplatz in Schauenstein. Hier musste gegen 10.30 Uhr eine Anwohnerin feststellen, dass gleich zwei ihrer Keramik-Blumenkästen von einem üblen Rowdy zerstört worden sind. Die Scherbenreste mitsamt den frischen Pflanzen lagen am Boden, wobei ein Schaden von knapp 100 EURO entstanden ist. Hat jemand Wahrnehmungen gemacht? Die Polizeiinspektion Naila hofft auf Meldungen aus der Bevölkerung unter der Rufnummer 09282/979040.

 

+++ Übler Rowdy tritt Kinderauto kaputt +++

Naila. Ein 3jähriger Steppke ist am Montagnachmittag in Naila das Opfer eines üblen Rowdys geworden. Nahe der Froschgrüner Teichanlage trat der Täter absichtlich mit dem Fuß gegen sein elektrisches Kinderauto, dass gleich mehrere Plastikteile abgebrochen sind. Der Schaden wird auf ca. 100 Euro geschätzt. Anschließend gab der Rowdy Fersengeld und verschwand unerkannt. Kennt jemand den Mann oder seinen Aufenthalt? Die Polizeiinspektion Naila hofft auf Meldungen aus der Bevölkerung unter der Rufnummer 09282/979040.

 

+++ Heftiger Verkehrsunfall in Naila +++

Naila. Ein heftiger Verkehrsunfall mit jeder Menge Blechschaden hat sich am Montagvormittag in Naila ereignet. Zum Unfall kam es, als eine 74jährige Audi-Fahrerin von der Lichtenberger Straße in den Anger einfahren wollte und dabei mit einer vorfahrtsberechtigten Corsa-Fahrerin zusammengestoßen ist. Verletzt wurde niemand. Den Blechschaden an beiden Autos nahm die Polizei mit über 7.000 EURO zu Protokoll.

 

+++ Nailaer Polizei beanstandet Paketzusteller +++

Berg/Naila. Eine gewissenhafte und ordentliche Buchführung gehört zum Metier eines jeden Berufskraftfahrers - wer dies außer Acht läßt, verstößt gegen die Vorschriften des Fahrpersonalgesetzes.

So musste in der Nacht zum Dienstag ein 31jähriger Lastwagenfahrer in Berg erfahren, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Der Berufskraftfahrer aus Polen war in einem kleineren Lastwagen unterwegs gewesen, in dessen Führerhaus kein Kontrollgerät eingebaut war, weshalb ersatzweise ein handschriftliches Kontrollbuch als Arbeitszeitnachweis geführt werden muss. Da der 31jährige aber weder seine mitführungspflichtigen Kontrollblätter der vergangenen 28 Tage, als auch eine Bescheinigung seines Arbeitgebers über eingebrachte Urlaubstage nicht vorzeigen konnte, erwartet ihn daraufhin eine Anzeige nach dem Fahrpersonalgesetz.

Ein 47jähriger Paketzusteller aus Thüringen ist am Dienstagfrüh bei einer Fahrzeugkontrolle in Naila ebenfalls „durchgefallen“. Die Streifenbeamten stellten nämlich fest, dass der Berufskraftfahrer seine Kontrollblätter nur unvollständig ausgefüllt hatte. Eine Kontrolle der Polizisten über Lenkzeiten und Pausen wurden damit nicht nur behindert, sondern sogar unmöglich gemacht. Eine Anzeige nach dem Fahrpersonalgesetz ist nun die bittere Pille für den 47jährigen.

Ebenso in der Verantwortung für die mangelhaft ausgefüllten, bzw. nicht vorzeigbaren Arbeitszeitnachweise und der fehlenden Urlaubsbescheinigung stehen die Firmenleitungen der beiden Paketzusteller, als zuständige Halter der Kleinlastwägen, weshalb den Verantwortlichen ebenfalls eine Anzeige nach dem Fahrpersonalgesetz erwartet.

 

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