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el hof13.5.2021 - +++ Ohne Maske im Bus +++

HOF. Eine renitente 68-jährige Hoferin fuhr am Mittwochnachmittag in einem Hofer Stadtbus ohne erforderliche FFP2 Maske. Da sie auch auf mehrmalige Ansprache des Busfahrers sich weigerte eine solche Maske aufzusetzen wurden Beamte der Polizeiinspektion Hof zur Hilfe gerufen. Obwohl die Beamten die Dame mehrmals auf das aktuell gültige Recht hinwiesen haben, weigerte diese sich erneut eine Maske aufzusetzen bzw. den Bus zu verlassen. Nachdem ein gut zureden nicht half wurde die Dame durch die Polizeibeamten aus dem Bus begleitet. Dabei gab sie lautstark ihren Unmut kund, kam letztendlich aber den erteilten Platzverweis nach. Zudem wurde seitens des Busfahrers ein eintägiges Hausverbot für die Stadtbusse in Hof ausgesprochen.

 

+++ Alkoholisiert mit dem Kleinkraftrad unterwegs +++

HOF. Kurz nach Mitternacht fuhr ein 16-jähriger Hofer Schüler zusammen mit seinem 17-jährigen Freund auf einem Kleinkraftrad durch das Stadtgebiet. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle konnte bei dem 16-jährigen Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein anschließend durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht der Polizeibeamten. Beim 16-jährigen wurden 0,7 Promille Atemalkohol festgestellt. Die beiden jungen Männer mussten daraufhin ihre Spritztour beenden. Dem Fahrzeugführer erwartet eine Anzeige.

 

+++ Betrunken, ohne Führerschein und Zulassung unterwegs +++

HOF. Eine nächtliche Spritztour bescherte einen 35-jährigen in Hof lebenden Mann mehrere Anzeigen.

Kurz nach Mitternacht führten Polizeibeamte der Polizeiinspektion Hof Verkehrskontrollen durch. Dabei wurde ein 35-jähriger in Hof lebender Mann mit seinem Pkw angehalten. Im Rahmen des Gesprächs konnte bei diesem deutlicher Alkoholgeruch festgestellt werden, weshalb ein freiwilliger Alkotest durchgeführt wurde. Dieser bestätige den Anfangsverdacht der Beamten, denn der Mann hatte  über 2 Promille Atemalkohol. Bei der Aufforderung seinen Führerschein vorzuzeigen äußerte dieser keinen zu besitzen. Dies entsprach auch der Wahrheit, denn sein Führerschein wurde bereits aufgrund einer zurückliegenden Verkehrsstraftat sichergestellt. Da er bereits seit zwei Jahren in Deutschland wohnhaft ist und sein Pkw noch immer in Polen zugelassen war, erwartet ihn auch diesbezüglich eine Anzeige. Schlussendlich hatte er auch keinerlei triftigen Gründe zum Verlassen seiner Wohnung im Zeitraum der Ausgangssperre. Im Anschluss einer Blutentnahme im Klinikum Hof musste der Mann seinen Heimweg zu Fuß antreten. Ihn erwarten nun mehrere Anzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, ein Vergehen gem. Kraftfahrzeugsteuergesetz und eine Anzeige aufgrund des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz.



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